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    Preis für geotechnischen Bericht


    Der Preis für geotechnische Berichte für Einfamilienhäuser. Geotechnische Berichte enthalten Beschreibung des Standortes und Bauwerks, Informationen zur Erkundung von Baugrund- und Grundwasserverhältnissen, Bodenbeschaffenheit, Tragfähigkeit des Bodens, regionalen Geologie, Hinweise zur Baugrubenausbildung, Auswertung von umweltanalytischen Laborprüfungen usw.

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    Baugrundgutachten - Alles, was Sie wissen müssen

    1. Bodengutachten, Gründungsgutachten, Baugrunduntersuchung oder geotechnischer Bericht?

    Bodengutachten, Gründungsgutachten, bodenmechanisches Gutachten, Baugrundgutachten bzw. Baugrunduntersuchung oder geotechnischer Bericht sind Begriffe mit gleicher Bedeutung und sind lediglich Synonyme für das Baugrund- und Gründungsgutachten in Form eines geotechnischen Berichts eines Sachverständigen für Geotechnik. All die Begriffe können Nichtfachleute schnell in Verwirrung bringen. Doch bleiben Sie unbesorgt, die gewöhnliche (wenngleich ungenaue Bezeichnung) lautet „Bodengutachten“, deshalb wird sie auch in diesem Beitrag verwendet.

    Bodengutachten - Baugrundgutachten
    Das Bodengutachten bildet die Grundlage für die Planung eines neuen Gebäudes, unter anderem wird auch die statische Berechnung auf seiner Grundlage durchgeführt.

    2. Wozu wird ein Bodengutachten benötigt?

    2.1 Planungssicherheit

    Ein Bodengutachten wird oft von Bausachverständigen, Baustatikern, Geologen und Architekten empfohlen oder sogar als Grundlage für weitere Planungs- bzw. Arbeitsschritte gefordert. Bei den meisten Bauvorhaben ist eine Baugrunduntersuchung bereits in einer frühen Planungsphase notwendig. Idealerweise sollte schon vor dem Grundstückskauf ein Bodengutachten in Auftrag gegeben werden, damit der Käufer weiß, ob sich die Investition überhaupt lohnt. Auf jeden Fall muss der Bericht aber vor der Ausarbeitung konkreter Pläne erstellt werden. Dem Baugrundgutachten ist zu entnehmen, wo der Boden hoch tragfähig und wo er rutschig ist, wie die Wasserverhältnisse sind usw. Mit einem Bodengutachten können Sie sich sicher sein, dass Ihr Haus solide stehen wird und Sie nicht mit unvorhergesehenen Problemen konfrontiert sein werden. Manche Häuslebauer fürchten massive Mehrkosten, die durch die Erstellung eines Baugrundgutachtens entstehen könnten, doch in Wahrheit ist es genau umgekehrt. Die Kosten für das Bodengutachten machen etwa 0,005 % bis 0,01 % der Gesamtinvestition in den Hausbau aus, dafür erhalten Sie Planungssicherheit und reduzieren langfristig das Baugrundrisiko.

    2.2 Verhinderung von Gebäudesetzung

    Ein Bodengutachten ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Boden den Neubau auch wirklich tragen kann. Bauen auf unzureichend tragfähigem Untergrund kann katastrophale Folge haben. Das Gebäude beginnt sich aufgrund seines Eigengewichts zu setzen und die nachträgliche Behebung der Schäden kann sehr kostspielig oder gar unmöglich sein.

    2.3 Planung der Entwässerung

    Das Bodengutachten ist nicht nur für die statische Berechnung, sondern auch für eine sinnvolle und funktionale Entwässerung bzw. Regenwasserableitung erforderlich. Anhand der Daten lässt sich feststellen, ob Wasserstau zu befürchten ist und wie die Entwässerung um das Gebäude herum anzulegen ist, damit dies verhindert wird. Außerdem ist das Gutachten eine gute Grundlage für die Planung der Baugrubensicherung, denn eindringendes Grundwasser ist eine große potenzielle Gefahr für jede Baugrube.

    2.4 Einbau einer Wärmepumpe

    Wie gesagt gibt das Bodengutachten nicht nur Auskunft über die Zusammensetzung des Bodens, sondern auch über die Wasserverhältnisse (Grundwassertiefe). Dies sind die grundlegenden Informationen, die bei Überlegungen über den Einbau einer Wärmepumpe benötigt werden. Auf der Grundlage des Bodengutachtens lässt sich ermitteln, ob der Einbau einer Wasser/Wasser-Wärmepumpe (WWWP) oder einer Erdwärmepumpe bzw. Sole/Wasser-Wärmepumpe (SWWP) sinnvoll wäre.

    3. Baugrundrisiko

    3.1 Vom Baugrund ausgehende Erschwernisse

    Der Begriff „Baugrundrisiko“ bezeichnet im Bauwesen das Risiko unvorhersehbarer, vom Baugrund ausgehender Erschwernisse, die beim Errichten eines Bauwerks auftreten können. Die Eigenschaften eines Bodens können nämlich im Bereich von nur wenigen Metern sehr unterschiedlich sein. In der Fachsprache wird hier von natürlich vorkommenden Heterogenitäten im Untergrund gesprochen. Darüber hinaus vollziehen sich im Boden über lange Zeiträume dynamische und komplexe Prozesse. Bei Böden und Lockergesteinen handelt es sich um ein Gemisch aus Luft, Wasser und Feststoffen mit unterschiedlichsten Zusammensetzungen und Eigenschaften. Um sicherzustellen, dass der Untergrund die Last des zu errichtenden Gebäudes tragen kann, muss das Fundament vorab entsprechend berechnet werden. Um eine solche Berechnung durchführen zu können, muss man aber die Verhältnisse im Untergrund kennen.

    3.2 Das Baugrundrisiko trägt der Bauherr

    Die Planungssicherheit ist untrennbar mit dem finanziellen Aspekt verbunden. In der Schweiz trägt der Bauherr das Baugrundrisiko. Das bedeutet, dass er für nicht geplante Zusatzkosten selber aufkommen muss. Zu den unvorhergesehenen Arbeiten, die bei schlecht vorbereiteten Bauvorhaben auftreten können, gehören beispielsweise das Abtragen von felsigem Untergrund, die Regelung von ungünstigen Grundwasserverhältnissen, die Verbesserung gering tragfähigen Bodens oder das Entfernen von Schadstoffen/Altlasten im Untergrund. Aus diesem Grund sind Architekten verpflichtet Bauherren schon während der Planungsphase frühzeitig auf die Notwendigkeit eines Bodengutachtens hinzuweisen. Ein von einem fachkundigen und erfahrenen Geologen erstelltes Bodengutachten beschafft die Informationen, die Architekt und Statiker für die Planung der Fundamente benötigen. Zugleich reduziert es das Kosten- und Baugrundrisiko des Bauherrn auf ein Minimum.

    4. Wie wird ein Bodengutachten erstellt?

    4.1 Sammlung und Auswertung von Daten

    Ein Bodengutachten wird in Form eines geotechnischen Berichtes ausgestellt. Für seine Anfertigung gelten die europäische Norm Eurocode 7. Am Anfang der Erstellung eines Bodengutachtens stehen die Sammlung und Auswertung geologischer und geografischer Daten. Die Grundlage dafür bilden die umfangreichen Geo-Datenbanken der Kantone. Die dort gesammelten Daten reichen von geogenen Gefahren, Geologie und Hydrogeologie über Altlasten bis hin zur Erdbebenbeanspruchung im Projektgebiet.

    4.2 Untersuchungsprogramm

    Die Informationen der Geo-Datenbanken und die Pläne des Bauvorhabens bilden wiederum die Grundlage für die Festlegung eines Untersuchungsprogramms auf dem Baugrund. Im Rahmen der Untersuchung werden Baggerschürfe, Bohrungen oder Rammsondierungen vorgenommen, um „Aufschlüsse“ über den Boden zu erhalten. Gleichzeitig finden vor Ort die „Bodenansprache“ und Dokumentation der „Aufschlüsse“ durch einen Geologen statt. In einigen Fällen ist es erforderlich, als Ergänzung Feldversuche, Probenahmen und Untersuchungen im Labor durchzuführen.

    4.3 Geotechnischer Bericht

    Die aus der Datenbankrecherche gewonnenen Erkenntnisse und die Befunde aus den Untersuchungen fließen in den geotechnischen Bericht ein. Darin werden Bodenkennwerte, Gründungsempfehlungen, Baugrubensicherheitskonzepte, hydrogeologische Parameter und Angaben zur Stabilität und zur Tragfähigkeit des Bodens aufgeführt. Der geotechnische Bericht bzw. das Bodengutachten dient dann als Grundlage für die Planung des Bauvorhabens durch einen Architekten.

    5. Welche Analysen kommen infrage?

    Welche Untersuchungen und Analysen durchgeführt werden müssen, hängt von dem Standort, den Eigenschaften des Geländes und der Zusammensetzung des Bodens ab. Je nach Schwierigkeitsgrad des Geländes und Größe des Gebäudes kommen drei Bodenuntersuchungen infrage. Welche Untersuchung in einem konkreten Fall angewandt wird, bestimmt der Sachverständige für Geotechnik.

    5.1 Rammkernsondierung oder Borehole Dynamic Probing (BDP)

    Mit dem Begriff „Rammkernsondierung“ (eng. Borehole Dynamic Probing oder kurz BDP) wird ein Bohrverfahren bezeichnet, das für Baugrunduntersuchungen in Sand und feinkörnigen Böden geeignet ist. Der Bohrlochdurchmesser beträgt in der Regel zwischen 30 und 80 mm, weshalb auch vom „Kleinbohrverfahren“ gesprochen wird. Das Verfahren ist für Baugrunduntersuchungen in Sand und feinkörnigen Böden geeignet. Die Bodenprobe wird mit einem Schlitzentnahmegerät entnommen. Dieses Gerät besitzt ein Rohr mit einem vertikalen Schlitz und einem Schuh mit scharfer Schneidekante am unteren Ende. Die Proben werden durch Eindrücken, Schlagen oder Rammen in den Boden gewonnen. Das Verfahren bietet mehrere Vorteile: Es ist schnell, kann ohne großen maschinellen Aufwand durchgeführt werden und liefert normalerweise ausreichend aussagekräftige Ergebnisse. Die gewonnenen Bodenproben lassen sich sowohl für einfache bodenmechanische Versuche als auch für chemische Untersuchungen verwenden. Deshalb ist die Rammkernsondierung heutzutage das am häufigsten angewendete Erkundungsverfahren bei der Baugrunduntersuchung für „kleinere“ Bauvorhaben wie Einfamilienhäuser und wenig anspruchsvolle Industriegebäude. Der Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, dass es für größere Erkundungstiefen und grobkörnige Lockerböden oder Fels ungeeignet ist.

    5.2 Rammsondierung

    Die Rammsondierung ist nicht mit der Rammkernsondierung zu verwechseln. Bei der Rammsondierung wird der Widerstand des Bodens gegenüber der dynamischen Eindringung einer Sondenspitze ermittelt. Dabei wird die Sondenspitze mit einem Fallblock (Rammbär) in den Boden geschlagen. Die Anzahl an Schlägen, die für eine festgelegte Eindringtiefe notwendig ist, wird gezählt und dokumentiert. Weil das Gewicht und die Fallhöhe genormt sind, lassen sich aus der benötigten Schlagzahl Rückschlüsse auf die Lagerungsdichte und Tragfähigkeit des Bodens ziehen. Das Verfahren ist für nicht-bindige Böden (Sande und Kiese) wesentlich besser geeignet als für bindige Böden. Je nach dem zu erwartenden Widerstand und den Korndurchmessern der Böden wird zwischen drei Varianten der Rammsondierung unterschieden: Leichte (DPL), Mittelschwere (DPM) und Schwere Rammsondierung (DPH). Der Vorteil der Rammsondierung ist die Einfachheit des Verfahrens, der Nachteil besteht hingegen darin, dass keine Bodenproben gewonnen werden können (im Gegensatz zur Rammsondierung).

    5.3 Drucksondierung oder Cone Penetration Test (CPT)

    Bei der Drucksondierung (eng. Cone Penetration Test oder kurz CPT) wird ein kegelförmiger Messkopf über ein Gestänge mit gleichmäßiger Geschwindigkeit in den Baugrund gepresst. Dabei werden mithilfe der Drucksonde der Spitzendruck und die Mantelreibung gemessen. Drucksondierungen werden im Regelfall mit speziell umgerüsteten Lastwagen ausgeführt. Die dazu nötige Ausrüstung besitzen fast nur geotechnische Spezialfirmen. Eine Drucksondierung wird angewandt, um sich einen schnellen Überblick über den Baugrundaufbau zu beschaffen, vor allem aber ist sie gut dazu geeignet, die Tragfähigkeit für Pfahlgründungen zu beurteilen. Der Nachteil des Verfahrens liegt darin, dass es für sehr feste und sehr dicht gelagerte Böden, Kiesschichten und Steine im Boden nicht geeignet ist. Solche Böden könnten die Spitze beschädigen und zu Auslenkungen des Gestänges führen.

    5.4 Standard Penetration Test (SPT)

    Der Standard Penetration Test (SPT) wird vorwiegend in den USA angewandt und ist dort sehr verbreitet, weil er einerseits günstig ist und sich andererseits mit Bodenprobenentnahmen kombinieren lässt. Beim SPT wird eine hohle Sondenspitze in den Boden gerammt und dabei die Schlagzahl für eine festgelegte Eindringtiefe gemessen. An seiner Stelle werden die Drucksondierung und das oben beschriebene Verfahren der Rammkernsondierung angewandt, das an den Standard Penetration Test angelehnt ist (beide Verfahren sind vor allem für nicht-bindige Böden geeignet).

    6. Bodenklassen

    Im Bodengutachten wird der Boden genau analysiert und einer Bodenklasse zugeordnet. Nach ÖNORM B 2205 wird zwischen sieben Kategorien bzw. Bodenklassen unterschieden:

    Bodenklasse 1: Mutterboden, Zwischenboden

    Dies ist die oberste Schicht eines Bodens. Der Mutterboden bzw. Humus ist sehr fruchtbar und reich an Organismen, weshalb er bei Erdarbeiten (z. B. Baugrubenaushub) gesondert gelagert und später für die Gartengestaltung verwendet wird. Der Zwischenboden ist die Schicht unter dem Mutterboden und ist zum Bauen ebenfalls ungeeignet.

    Bodenklasse 2: wasserhaltender Boden, Schöpfboden

    Diese beiden Bodenarten werden umgangssprachlich auch Schlamm genannt und sind zum Bauen ebenfalls ungeeignet. Falls wasserhaltender Boden und Schöpfboden auf dem Baugrundstück vorkommen, ist ein Bodenaustausch erforderlich.

    Bodenklasse 3: Leichter Boden

    Leichte oder lose Böden sind nicht-bindige Böden aus Sand oder Kies. Auf diesen Böden kann gebaut werden, doch bei der Baugrubensicherung sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Bei einer geböschten Baugrube muss ein möglichst flacher Böschungswinkel eingehalten werden und manchmal ist sogar eine Spundwand notwendig. Anderenfalls würde der Sand ständig nachrutschen.

    Bodenklasse 4: Mittelschwerer Boden/Stichboden

    Mittelschwere Böden sind sehr lehmig, sandig oder voller Löss (Schluff). Dank dieser Eigenschaften sind sie gut zur Bebauung geeignet.

    Bodenklasse 5: Schwerer Boden/Hackboden

    Böden der Klasse 5 sind sehr fest, zäh und halten gut zusammen. Sie bestehen aus fettem, steifem Ton, Geröll mit Steinen, fester Schlacke oder auch Bauschutt. Auch diese Böden lassen sich gut bebauen.

    Bodenklasse 6: Leichter Fels

    Zur Bodenklasse 6 zählen sog. Schrämmböden aus locker gelagertem Gestein, das bröckelig, schiefrig, verwittert oder stark zerklüftet sein kann. Diese Böden sind sehr fest und daher hervorragend für Fundamente geeignet. Allerdings muss vorab geschrämmt werden, was recht teuer ist.

    Bodenklasse 7: Schwerer Fels

    Böden dieser Kategorie sind der perfekte Untergrund für ein Haus. Der Nachteil besteht darin, dass der Abbau dieses Bodens schwer ist und deshalb doppelt so teuer wie bei anderen Bodenklassen. Und wenn Sie einen Keller errichten möchten, ist eine Sprengung erforderlich, die ebenfalls sehr aufwändig und teuer ist.

    7. Mögliche Folgen eines fehlenden Bodengutachtens

    7.1 Unterdimensionierung des Gebäudes

    Wenn das Gebäude aufgrund des Fehlens eines Baugrundgutachtens unterdimensioniert gestaltet wird, kann es passieren, dass das Wohnen darin nicht sicher ist. Unterdimensionierung bedeutet, dass einzelne Teile des Tragwerks zu kleine Querschnitte besitzen und deshalb keine ausreichende statische Festigkeit und Stabilität bieten. Bei jedem Starkregen und im Frühjahr während der Schneeschmelze kann ein kritischer Zustand eintreten und das Gebäude kann sich auch setzen, also absacken. Am Gebäude bilden sich schnell erste Risse, die sich dann bei ausstehender oder nicht fachgerechter Reparatur allmählich vergrößern. Eine Sanierung des Gebäudes und Behebung des Schadens ist natürlich möglich, aber extrem teuer. Wenn der Schaden einmal angerichtet ist, ist es auch unmöglich, das Gebäude vollständig in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

    7.2 Überdimensionierung des Gebäudes

    Ein Gebäude zu überdimensionieren bedeutet, es übermäßig statisch stabil und massiv zu gestalten. Das bedeutet, dass die Querschnitte von Tragwerkselementen deutlich größer sind, als es nötig wäre. Dadurch erhöht sich der Materialverbrauch und damit natürlich auch der Preis. Aber das ist noch nicht alles. Auch das Eigengewicht des Gebäudes steigt, was den Untergrund zusätzlich belastet. Dies wiederum kann zu Problemen durch Setzungen führen, wodurch Kosten für die Geländebefestigung entstehen, die im Falle besserer Planung überhaupt nicht erforderlich wäre.

    7.3 Schäden an benachbarten Gebäuden

    Nicht zuletzt gefährdet ein Bau ohne vorheriges geotechnisches Gutachten auch benachbarte Gebäude. Wenn sich das Gelände in der Umgebung eines unangemessen dimensionierten Neubaus unter dem Druck seines Gewichts setzt, sind auch benachbarte Gebäude in Gefahr. Der Einflussbereich des Gebäudes erweitert sich somit auf Hunderte von Quadratmetern und gefährdet benachbarte Gebäude. Sollten sich an diesen Gebäuden Risse bilden, hat der Eigentümer des Neubaus für den Schaden aufzukommen.

    8. Baugrundgutachten - Kosten

    Der Preis für ein geotechnisches Gutachten wird nach dem erforderlichen Aufwand abgerechnet und ist deshalb in unterschiedlichen Situationen unterschiedlich hoch. Zum Glück ist der Arbeitsaufwand in der Regel geringer als bei anderen geologischen Gutachten, weshalb sich auch der Preis in Grenzen hält. Die unten angeführten Kosten beziehen sich auf Projekte von der Größe eines Einfamilienhauses an einem gut zugänglichen und unkomplizierten Projektstandort.

    Das Untersuchungsprogramm auf dem Baugrund wird mit einem Bagger oder einer Rammsonde ausgeführt. Die kosten für den Einsatz eines Baggers können in Handumdrehen auf 600 bis 7000 CHF anwachsen und der Einsatz einer Rammsonde kann noch viel teurer werden. Natürlich muss noch der Geologe bezahlt werden, der die Untergrunderkundung protokolliert. Der Geologe benötigt für seine Arbeit mindestens 3 bis 4 Stunden (inkl. An- und Abfahrt). Bei einem Stundensatz von 200 CHF müssen Sie also mit Kosten von mindestens 600 bis 800 CHF rechnen. Die Auswertung der gewonnenen Daten und das Erstellen des geotechnischen Berichts nehmen im Regelfall 5 bis 6 Stunden in Anspruch, was beim oben erwähnten Stundensatz weitere 700 bis 800 CHF bedeutet. In einigen Fällen sind zusätzlich noch eine GPS Vermessung oder eine Laboranalyse erforderlich. Zu diesen Kosten sind noch anfallende Nebenkosten und die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Unterm Strich kostet das Bodengutachten 2.700 CHF oder mehr. Damit betragen die Kosten für das Bodengutachten einige Tausendstel der Gesamtkosten des Hausbaus. Weil die Folgeschäden unvergleichbar höher wären, raten wir Ihnen dringend dazu, schon vor dem Kauf des Grundstücks oder spätestens in der Planungsphase des Bauvorhabens ein Bodengutachten erstellen zu lassen.

    Wenn Sie ein kleineres Projekt planen, müssen Sie weniger tief in die Tasche greifen, doch bei Preisen von weniger als 2.500 CHF sollten Sie vorsichtig sein, denn Billigangebote gehen meistens mit einer niedrigeren Qualität einher. Hohe Qualität und niedrige Kosten erhalten Sie ausschließlich bei lokalen Geologen. Diese besitzen sehr gute lokale Kenntnisse und lokale Projekterfahrung, außerdem ist der Anfahrtsweg kurz. Auch das Vorhandensein eines Baggers reduziert die Kosten.

     

     

     

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    Das Einfamilienhaus inkl. Tierarztpraxis und Garage sollen rückgebaut und durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Aufgrund des Alters des Gebäudes (Baujahr 1989) ist das Vorhandensein von asbesthaltigen Materialien nicht auszuschliessen. Ausserdem ist das Vorhandensein von PAK im Asphalt im Aussenbereich (Parkplatz) nicht auszuschliessen. PCB-haltige Materialien (Anstrich / Fuge) werden aufgrund des Baujahrs nicht erwartet (Verbot 1972, Einsatz bis ca. 1975). Jedoch sind dauerelastische Fugenmassen auf Chlorparaffine (CP) zu untersuchen. Das Gewächshaus auf der Parzelle ist gemäss, Auftraggeber und Gis-Kataster (maps.zh.ch) 1993 erstellt (kein Verdacht auf Bauschadstoffe / keine Untersuchungspflicht) und ist daher nicht Teil des geplanten Gebäudechecks.
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