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Architekt Kosten

Aktualisiert am: 29.05.2026

Die bauliche Planungsleistung ist in folgenden Teilleistungen (Planungsabschnitte) gegliedert: Vorentwurf (13 % der kompletten Planungsleistung), Entwurf (17 %), Einreichung (10 %), Ausführungsplanung (33 %), Kostenermittlungsgrundlagen (12 %), künstlerische Oberleitung (5 %), technische Oberleitung (5 %). Der Preis für die gesamte Planungsleistung liegt laut Honorarordnung für Architekten (HOA) zwischen 5,84 % und 10,54 % der Herstellungskosten, abhängig vom Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens. Ein Architekt kann für Sie ausserdem auch noch die geschäftliche Oberleitung (5 % der gesamten Planungsleistung) übernehmen.
Für ein Gebäude mit Nettoherstellungskosten von 208.000 CHF in der Schwierigkeitsklasse 4 kostet die komplette Planungsleistung also ca. 16.500 CHF zzgl. Umsatzsteuer. Wenn Sie ein niedrigeres Angebot erhalten, empfehlen wir Vorsicht, da die Qualität infrage gestellt werden kann. Es klingt zwar nach wie viel Geld, aber ein guter Plan bedeutet auch, dass das Geld für den Bau in ein massgeschneidertes Haus investiert wird, das Ihren Wünschen entspricht. Musterpläne sind billiger, aber potenzielle Änderungen treiben den Preis rasch in die Höhe und geben Ihnen gleichzeitig keine Freiheit. Sie müssen grosse Kompromisse bei dem Haus eingehen, in das Sie viel investieren und in dem Sie den Rest Ihres Lebens verbringen werden. Der Preis für den Renovierungsplan oder die Sanierung eines Dachgeschosses hängt von der Grösse des Projekts und den Details der Pläne ab. Der Vorentwurf ist ab 25 CHF/m2 und bis zu 75 CHF/m2 erhältlich. Beschreiben Sie Ihr Traumhaus, senden Sie eine Anfrage an unsere bewährten Architekturbüros und machen Sie sich bereit für Ihren Einzug.

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Architekt Kosten

Einreichplan Kosten

Architekturpläne für die Baugenehmigung - Einreichung. die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Klärungen, Erhebungen, Verhandlungen mit den Behörden, Zeichnungen, Pläne und Schriftstücke.

von 9000.00 CHF/Stk.

bis 18000.00 CHF/Stk.

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Aufmass und Bestandsaufnahme bei Sanierung, Nutzungsänderung

Aufmass und Bestandsaufnahme einer Wohnung, eines Büros…

Die Kosten für das Aufmass und die Bestandsaufnahme einer Wohnung umfassen die präzise Vermessung vor Ort sowie die Erstellung architektonischer Grund...risspläne. Die Leistung beinhaltet das Aufmass von Wänden, Öffnungen und Raumhöhen sowie die Ausarbeitung von Plänen, die den tatsächlichen Bestand (Ist-Zustand) abbilden und als Grundlage für die weitere architektonische Planung, Renovierung oder Innenraumgestaltung dienen. MehrVerstecken

500 - 2700
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500 - 1300
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700 - 1800
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1100 - 2700
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Aufmass und Bestandsaufnahme eines Hauses, Gebäudes…

Die Kosten für das Aufmass und die Bestandsaufnahme eines Hauses umfassen die präzise Vermessung aller Innenräume und der äusseren Gebäudeabmessungen,... sowie die Erstellung architektonischer Grundrisspläne und einfacher Schnitte. Die Leistung beinhaltet das Aufmass von Wänden, Öffnungen, Geschosshöhen und Aussenmassen, sowie die Ausarbeitung von Grundrissen und Schnitten, die den tatsächlichen Bestand (Ist-Zustand) abbilden und als Grundlage für die weitere architektonische Planung, Sanierung, den Umbau oder die Anpassung an geltende Vorschriften dienen. MehrVerstecken

800 - 5200
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800 - 2100
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1800 - 5200
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Vorprojekt

Vorprojekt für ein Einfamilienhaus

Die Kosten des Vorprojekts für ein Haus umfassen die Erstellung eines Entwurfs im geeigneten Massstab mit definierten Raumgrössen, klarem Raumprogramm... und festgelegten Gebäudeabmessungen. Die Leistung beinhaltet die Erstellung von Grundrissen, einfachen Schnitten und Ansichten sowie einen grundlegenden räumlichen und volumetrischen Gebäudeentwurf. Dieser bildet die technische Grundlage für das Baugesuch. Sie umfasst auch die Erstellung einfacher 3D-Darstellungen und Visualisierungen zur besseren Veranschaulichung des Entwurfs. MehrVerstecken

3000 - 18000
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3000 - 10500
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3900 - 13500
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5400 - 18000
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Vorprojekt für eine Wohnung

Die Kosten des Vorprojekts für eine Wohnung umfassen die Erstellung eines Entwurfs im geeigneten Massstab mit definierten Raumgrössen und klarem Raump...rogramm. Die Leistung beinhaltet einen Wohnungsgrundriss mit Raumprogramm, Erschliessungsflächen sowie grundlegenden Raumbeziehungen und dient als Grundlage für die weitere Planung, Sanierung oder Innenraumgestaltung. MehrVerstecken

1200 - 12700
CHF/m2

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1200 - 5200
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2400 - 9700
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3600 - 12700
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Baugesuch (Genehmigungsplanung)

Baubewilligung für einen Neubau (Baugesuch/Genehmigungsplanung)

Die Kosten des Baugesuchs (Genehmigungsplanung) umfassen die Erstellung eines vollständigen Baugesuchs, bestehend aus grafischem und textlichem Teil, ...detaillierten Grundrissen, Schnitten und bautechnischen Details in den entsprechenden Massstäben sowie weiteren erforderlichen Unterlagen (die genauen Vorschriften und Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde). Die Leistung beinhaltet die Koordination der Planung, die Abstimmung mit dem Bauherrn sowie die Zusammenarbeit mit anderen Fachplanern und Behörden, einschliesslich der Beschaffung aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen. Das Baugesuch bildet die Grundlage für die Erteilung der Baubewilligung und die anschliessende Ausführungsplanung. MehrVerstecken

6000 - 18700
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6000 - 12700
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7500 - 15000
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Baubewilligung für einen Umbau

Die Kosten des Baugesuchs (Genehmigungsplanung) für einen Umbau oder eine Sanierung (Sanierungen sind häufig nur meldepflichtig) umfassen die Erstellu...ng der architektonischen Planung für den Eingriff in ein Bestandsgebäude. Dazu gehören die Analyse und Darstellung des Bestands sowie die grafische und textliche Ausarbeitung der geplanten Änderungen im Baugesuch. Die Leistung umfasst die Abstimmung mit dem Bauherrn, die Koordination der Planung sowie die Zusammenarbeit mit Fachplanern und Behörden mit dem Ziel der Erlangung einer Baubewilligung für den Umbau. MehrVerstecken

6000 - 22500
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6000 - 12700
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9000 - 18000
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12000 - 22500
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Legalisierung (nachträgliche Baubewilligung)

Die Kosten der Legalisierung umfassen die Aufnahme des tatsächlichen Bestands (Ist-Zustand) sowie die Erstellung der erforderlichen Unterlagen zur rec...htlichen und technischen Anpassung an die geltenden Bau- und Planungsvorschriften. Die Leistung beinhaltet die Vermessung vor Ort, die Erstellung von Bestandsplänen (Grundrisse, Schnitte, grafische Darstellungen), die Abstimmung mit dem Bauherrn sowie die Zusammenarbeit mit Behörden und Fachplanern mit dem Ziel, eine nachträgliche Baubewilligung zu erwirken. Die genauen Vorschriften und Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde. MehrVerstecken

60 - 130
CHF/m2

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Nutzungsänderung

Die Kosten für eine Nutzungsänderung umfassen die planerische und technische Bearbeitung der erforderlichen Unterlagen zur Einreichung bei der zuständ...igen Baubehörde sowie die Abstimmung mit den geltenden bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen. Die Leistung beinhaltet die Analyse des Bestands und der bestehenden Nutzung, die Ausarbeitung bzw. Anpassung der Baugesuchsunterlagen sowie die Abstimmung mit dem Bauherrn und den beteiligten Fachplanern. Die Einreichung und Begleitung des Verfahrens dient der Erlangung der erforderlichen baurechtlichen Bewilligung für die neue Nutzung. MehrVerstecken

50 - 110
CHF/m2

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Kosten für die Bauleitung und zusätzliche Leistungen

Bauleitung

Die Kosten der Bauleitung umfassen die laufende Überwachung und Koordination der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der genehmigten Planung und der... Ausführungsplanung. Dazu zählen insbesondere regelmässige Baustellenbegehungen, die Koordination mit den ausführenden Unternehmen sowie die fachliche Abstimmung bei technischen Fragestellungen während der Bauausführung. Im Rahmen der Bauleitung erfolgen die Überprüfung der fachgerechten Umsetzung der Planung, die Dokumentation des Baufortschritts sowie die Mitwirkung bei der Lösung von Ausführungsdetails und allfälligen Abweichungen von der Planung. Die Bauleitung wird üblicherweise in Form von regelmässigen Baustellenbegehungen und baubegleitender fachlicher Abstimmung durchgeführt. MehrVerstecken

1200 - 27000
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1200 - 3000
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3600 - 9000
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12000 - 27000
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Stundensatz Architekt

Der Preis für den Stundensatz eines Architekten umfasst fachliche Beratung, Planungsleistungen, Koordination, die Erstellung oder Ergänzung von Planun...gsunterlagen sowie die Abstimmung mit dem Bauherrn, den ausführenden Unternehmen und anderen beteiligten Planern. Der Stundensatz wird für Einzelleistungen, Beratungen oder Zusatzleistungen vereinbart, die nicht im Umfang der beauftragten Planungs- oder Bauleitungsleistungen enthalten sind. Die Spesen (z. B. Fahrkosten) sind darin nicht enthalten. MehrVerstecken

60 - 220
CHF/h

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Richtpreis
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Anfrage senden

Ausführungsplanung Kosten

Die Kosten für die Ausführungsplanung (Polierplanung) unterscheidet sich von der Grösse des Gebäudes, der Komplexität des Bauvorhabens und des Gelände...

Bauberatung Kosten

Es ist zu empfehlen, sich beim Bauen auf qualifizierte Fachleute zu verlassen, da das Bauen ein sehr komplexer Prozess ist. Die Fachleute sind mit den...

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Ich würde anderen Kunden raten eben auch auf diese Plattform zu gehen, weil Ich damit sehr gute Erfahrungen gemacht habe und das eigentlich relativ schnell geht. Auch die Ausführung hat dann super geklappt.
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Architekt, Architektur - Alles, was Sie wissen müssen

1. Wozu einen Architekten heranziehen?

Ein Architekt hört auf die Wünsche des Bauherren
Ein Architekt berücksichtigt die Wünsche des Bauherren und hilft mit seinem Fachwissen und seiner Erfahrung bei der Umsetzung

 

Sich für eine Zusammenarbeit mit einem Architekten zu entscheiden wird die Anfangsinvestition zwar spürbar erhöhen, es bleiben Ihnen jedoch auf diese Art viele spätere Kosten und Sorgen erspart. Wenn kein Architekt herbeigeholt wird, ist der Weg zum Ziel (Neubau oder Renovierung eines Hauses, einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes u. A.) viel schwieriger und das Endergebnis unterscheidet sich meistens vom Anfangswunsch, da Nichtfachmänner eben nicht über entsprechendes Fachkompetenz im Bereich Architektur verfügen. Ein Architekt hat die Aufgabe, Sie richtig durch das Projekt zu führen, Ihre Wünsche zu beachten, Ihnen neue Ideen zu reichen, und Sie auf mögliche Schwierigkeiten und räumliche Begrenzungen aufmerksam zu machen. Architekten sind Fachleute, die von Tag zu Tag mit Projekten im Wohnumfeld zu tun haben und deshalb über viel Erfahrung und Wissen verfügen. Aus diesem Grunde kennen sie in verschiedenen Situationen die richtige Herangehensweise.

Architekten sorgen mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung dafür, dass Ideen zuerst auf Papier und später aus den Papierplänen in die Endausführung übertragen werden. Bereits zu Beginn sehen Architekten möglichst viele Kleinigkeiten voraus und koordinieren diese später mit Blick auf das gewünschte Aussehen des Projekts.

Architekten trachten nach funktionalen, modernen und ästhetischen Lösungen. Auf der Grundlage der Kundenwünsche und räumlichen Anforderungen sorgt ein Architekt für vieles: Einordnung des Objekts in den Raum, rationale Anordnung der Innenräume, die Wahl der geeignetsten Materialien, finale Bearbeitung, Gestaltung der Ausstattungselemente, Anpassung der Farben und anderer Kleinigkeiten, die benötigt werden, damit das Objekt als durchdacht entworfenes und geschlossenes Ganzes funktionieren kann.

2. Architekt - Projektträger und Koordinator aller Beteiligten

Ein Architekt wird nicht nur als Fachkraft benötigt, die Ihnen bei der Regelung der Projektunterlagen hilft. Vielmehr ist er auch jemand, der Sie in die richtige Richtung führt und die Arbeit in der richtigen Reihenfolge organisiert.

Die Rolle eines Architekten liegt im Planen des Innen- und des Außenraums und in der fachgerechten Herangehensweise an das Projekt, wobei er von der gegebenen Situation und von den Bedürfnissen des Bauherren ausgeht.

Bei Projekten folgen Architekten der Grundidee, sind sich aber im Klaren darüber, dass eine gute Idee allein nicht ausreicht – was zählt, ist die fachgerechte Projektausführung auf allen Ebenen. Ein Architekt hat ein offenes Ohr für die Wünsche des Bauherren und hilft mit seinem Fachwissen und seiner gesammelten Erfahrung diese zu realisieren.

Die Annahme, Architekten würden lediglich zur Einreichung der Idee und zur feinen Zeichnung der Pläne benötigt, ist falsch. Sehr viele Menschen glauben, Architekten würden den Großteil Ihrer Zeit mit Nachdenken und Planen bzw. Projektieren verbringen. Die Wahrheit aber ist, dass sie dreimal mehr Zeit darauf verwenden, Treffen mit dem Bauherren und Verhandlungen mit Verwaltungseinheiten, Ingenieuren, Anbietern, Ausführenden usw. abzuhalten. Durch die Arbeitsorganisation und die Beschäftigung mit Verfahren ersparen sie dem Bauherren viele unnötige Sorgen und viel kostbare Zeit. Das ist beim heutigen schnellen Tempo natürlich sehr willkommen.

Als Projektträger führt ein Architekt sorgfältig die Arbeit und organisiert diese vom ersten Entwurf bis zur finalen Ausführung. Er prognostiziert Kosten und Fristen, und formt als Architekt Entwürfe, die später als Grundlage für die feine Zeichnung und die Ausführung des Plans dienen. Bei der Planung kooperiert er mit den übrigen Fachleuten und Mitplanern, bei der Ausführung hingegen mit Subunternehmern.

3. Welchen Architekten bzw. welches Architekturbüro auswählen?

3.1 Wo lassen sich Architekten finden?

Wir empfehlen sich für die Suche nach einem geeigneten Architekten genügend Zeit zu nehmen. Erkundigen Sie sich nach Erfahrungen von Freunden und Bekannten, die bereits ihre Wohnungen oder Häuser renoviert bzw. gebaut und dabei mit Architekten zusammengearbeitet haben. Architekten können aber auch im Internet gefunden werden. Eine sehr bequeme Option ist das Senden einer Anfrage über das Portal DaiBau. In diesem Fall werden es nämlich überprüfte Architekten selbst sein, die mit Ihnen in Kontakt treten. Auf dem Portal können Sie sich deren Profile ansehen, wo Sie auch Bewertungen und Meinungen von Kunden finden, die bereits mit diesen Architekten zusammengearbeitet haben. Falls der Architekt für einen Bau benötigt wird, sollten Sie überprüfen, ob er über eine Befugnis der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten verfügt. Vor allem aber sollten Sie die bisherige Arbeit des Architekten überprüfen und sich einen Eindruck davon verschaffen, ob Ihnen seine Ausdrucksform zusagt. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass der Architekt Ihrer Wahl von Ihrem Standort nicht zu weit entfernt ist. So wird er leichter und schneller während des Arbeitsverlaufs auf Ihren Wunsch eine Standortbesichtigung durchführen.

3.2 Wie können Sie den für Sie richtigen Architekten auswählen?

Nachdem Sie eine engere Auswahl von drei oder mehr infrage kommenden Architekten getroffen haben, organisieren Sie ein Treffen mit ihnen. Für den Erfolg des Projekts und Ihre Zufriedenheit mit dem Endergebnis ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten, nämlich sehr wichtig. Falls sich der Architekt ausreichend Zeit für Sie nimmt, Ihnen seine Arbeit ausführlich vorstellt und Sie gut und umfassend berät (also einen guten Eindruck macht), ist das ein guter Ausgangspunkt für eine produktive Zusammenarbeit und die Wahrscheinlichkeit, ein gutes Ergebnis zu erzielen, ist hoch. Bevor Sie einen Architekten aufsuchen, sollten Sie von der Verwaltungseinheit die Standortinformation für Ihr Objekt einholen, welche die Möglichkeiten und Einschränkungen der Bauausführung genau festlegt. Damit ermöglichen Sie dem Architekten ein genaueres Angebot vorzubereiten und die Einschränkungen mit Ihnen zu besprechen. Erklären Sie dem Architekten auch Ihre Wünsche, Ihre Lebensart, was für Räume Sie benötigen usw. Natürlich spielt bei der Wahl eines Architekten auch der Preis eine Rolle, dieser sollte jedoch bei Ihrer Entscheidung nicht ausschlaggebend sein. Nachdem Sie sich für einen Architekten entschieden haben, ist es wichtig, vertraglich genau festzulegen, was er für Sie anfertigen wird (Art der Baudokumentation), zu welchem Preis und in welchem Zeitraum.

4. Verfahren

4.1 Vorentwurf (Projektentwicklung)

Verständnis für Ihre Wünsche

Die ersten Treffen mit dem Architekten in seinem Büro oder am Baustandort werden sich um das Sammeln von Informationen zu Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Ihrer Vision drehen. Der Architekt wird sich für Ihre Alltagsgewohnheiten, Ihren Lebensstil und Ihre Werte interessieren. Falls es sich um einen Geschäftsraum oder ein Geschäftsobjekt handelt, wird er an der Geschäftskultur des Unternehmens interessiert sein. Anfangs wird es also darum gehen, detaillierte Informationen zu sammeln mit dem Ziel, ein gutes Verständnis Ihrer Ziele und Wünsche zu erreichen.

Raumverständnis

Vor Projektierungs- bzw. Planungsbeginn muss der Architekt auch möglichst viele Informationen zu Ihrem Standort, Ihrem Grundstück, dem bereits bestehenden Objekt usw. sammeln. Das beinhaltet den Erwerb von vermessungsamtlichen und anderen Unterlagen sowie der Standortinformation, aber auch die fotografische Dokumentierung des Standortes und der Umgebung usw. Daraufhin fertigt der Architekt eine feine Zeichnung des Raumes an, die als Grundlage für weitere Planungen dient. Darüber hinaus überprüft der Architekt gesetzliche Grundlagen sowie lokale und baubehördliche Vorschriften, die beim Planen berücksichtigt werden müssen.

Vorentwurf

Auf das Sammeln von Informationen folgt die Vorbereitung eines Vorentwurfs und dann eines Entwurfs. Es werden eine oder mehrere Varianten (z. B. in Form von Ideenskizzen) für Ihr Objekt entworfen und diskutiert. Dabei muss der Planer sorgfältig darauf achten, dass der (Vor)Entwurf unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse auch brauchbar, sicher und vorschriftskonform ist. In dieser Phase werden auch Genehmigungen und Risiken abgeklärt. Ein Vorentwurf ist eine Art Vision Ihres Objekts.

4.2 Entwurfsplanung

Ein Entwurfsplan bildet die erste Stufe jeder Hausplanung. Erstellt wird er nach den ersten Gesprächen, bei denen sich der Architekt mit Ihren Wünschen und Vorstellungen vertraut gemacht hat. Als Grundlage dient der vom Bauherren genehmigte Vorentwurf, der nun vom Architekten bzw. Planer ausgearbeitet und zu einem realisierbaren Entwurf weiterentwickelt wird. Der so entstandene Entwurf kann ohne grundsätzliche Veränderungen als Grundlage für alle weiteren Planungsschritte dienen. Die Anfertigung des Entwurfsplans erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bauherren bzw. Kunden und anderen Beteiligten, beispielsweise den Behörden und Anrainern. Oft wird der Entwurfsplan in Form eines 3D Plans angefertigt, damit sich der Kunde sein Haus bzw. Objekt besser vorstellen kann. Ein Entwurfsplan ermöglicht auch eine erste Kostenschätzung und auch Änderungen können in dieser Phase immer noch vorgenommen werden.

4.3 Einreichplan

Auf der Grundlage des Entwurfsplans wird nun ein Einreichplan erstellt, welcher bei den örtlichen Behörden benötigt wird. Diese Planungsstufe bildet die Genehmigungsplanung, welche zum Erteilen einer Baugenehmigung (Baubewilligung) für die bauliche Umsetzung führen soll. Baugenehmigungen müssen beantragt werden. In der Einreichphase werden alle für die Baubewilligung notwendigen Erhebungen und Abklärungen (lokale Bauvorschriften und andere erforderliche Schritte) durchgeführt. Ein Einreichplan beinhaltet folgende Unterlagen: einen Bauansuchen, die Baupläne für das Bauverfahren in dreifacher Ausführung, eine aktuelle Grundbuchabschrift, eine Grundbuchzustimmung, einen Energieausweis (Nachweis über Wärme und Schallschutz), einen Kanalanschlussbescheid, statische Vorbemessungen, einen Nachweis über eine Stellplatzverpflichtung, eine Berechnung der Anliegerleistung, ein Gestaltungskonzept für Gärten und Außenanlagen, einen Kanalanschlussbescheid sowie eine statische Vorbemessung. Darüber hinaus muss ein Einreichplan den Nachweis des Grundeigentums und Nutzungsrechtes und sämtliche Lagepläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten enthalten. Auch die Baubeschreibung darf nicht außer Acht werden. Diese wird ebenfalls in dreifacher Ausführung erstellt und umfasst die Grundgröße, die Nutzfläche, die Bauausführung und den Verwendungszweck. Es muss betont werden, dass unterschiedliche Bauprojekte unterschiedliche Genehmigungen erfordern (z. B. in Bezug auf Natur- oder Denkmalschutz, oder Betriebsgenehmigungen im gewerblichen Bereich). All diese Unterlagen werden eingereicht. Die Dauer der Genehmigung unterscheidet sich, aber überall werden die Grundstücksnachbarn über das Bauvorhaben informiert. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage und nach ihrem Ablaufen (natürlich, falls es zu keinem Einspruch kommt) wird die Baugenehmigung ausgestellt. 

4.4 Ausführungsplan

Nachdem die Baubewilligung erteilt worden ist, muss der Einreichplan zu einer baureifen Zeichnung aufgearbeitet werden damit es zur Umsetzung des Hauses bzw. des Objekts kommen kann. So entsteht der Ausführungsplan (auch Polierplan genannt). In den Ausführungsplan werden jene Erfordernisse eingearbeitet, welche sich aus behördlichen Auflagen im Zuge der Bewilligung ergeben haben. Außerdem werden Detailfragen mit den beteiligten Fachleuten für Haustechnik, Statik usw. abgeklärt. Daher enthält der Ausführungsplan Bemaßungen, Angaben zu Durchbrüchen in Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrößen sowie Materialangaben und Oberflächenqualitäten. Außerdem werden für komplexe Bauteile Detailpläne in größerem Maßstab erstellt (Stiegenplan, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitt usw.). Hierbei kann sich noch die Möglichkeit zur Optimierung einiger Bereiche ergeben. Der Zweck des Ausführungsplans liegt darin, den Handwerkern einen sicheren Ablauf (die beauftragten Unternehmen erstellen auf seiner Grundlage ihre Werkpläne) und dem Polier bzw. Baustellenleiter einen Überblick über die Baustelle zu ermöglichen. So werden Fehler vermieden bzw. eine optimale Projektabwicklung gewährleistet.

 

 

 

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte ein Haus umbauen und bitte Sie um eine kurze Rückmeldung sowie eine grobe Kostenschätzung für die Planung und Umsetzung.

Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir müssten eine Baueingabe für ein Projekt machen.
Pläne gibt es schon. Energienachweise und Kanalisationspläne auch. Es müsste einfach nur nochmal mit der Gemeinde gesprochen werden, sowie mit der Nachbarschaft und die Pläne eingereicht werden.

Bitte um Kontaktaufnahme und ein Angebot.

Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen

4090.5 CHF bis 6817.5 CHF

Pool Schopf mit Pergola

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir benötigen Zeichnen eines Poolhauses (Schopf für Pooltechnik mit Pergola dran) für die Baueingabe. Schnitt und Pläne werden benötigt. Plan im Anhang.

Bitte um Kontaktaufnahme und ein Angebot!
Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen

3181.5 CHF bis 5302.5 CHF

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24543 CHF bis 40905 CHF

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2159.784 CHF bis 3599.64 CHF

Preis, Ausfuhrungs pläne, 600 m²
Architekt, Zürich

4499.55 CHF bis 7499.25 CHF

Preis, Plan, 40 m²
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4049.595 CHF bis 6749.325 CHF



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