Im Beitrag:
1. Wohnungssanierung nach dem „Alles-aus-einer-Hand“-Prinzip
Das Prinzip „Alles-aus-einer-Hand“ ähnelt dem schlüsselfertigen Hausbau. Das gesamte Projekt wird an einen einzigen Auftragnehmer vergeben, der die sanierte Wohnung am Ende an den Bauherrn „schlüsselfertig“ übergibt. Dieses Prinzip hat den Vorteil, dass sich der Bauherr nicht mit der Suche nach Auftragnehmern für die einzelnen Gewerke und deren Koordinierung befassen muss. Diese bequeme Lösung erspart Ihnen Zeit und Nerven.
Der Nachteil dieser Lösung ist natürlich der hohe finanzielle Aufwand, der auf einmal zu stemmen ist, weshalb manche Sanierungswillige davor zurückschrecken und sich lieber für eine Reihe von Teilsanierungen entscheiden. Doch die Komplettsanierung rechnet sich langfristig, da ihre Kosten niedriger sind als die Kosten mehrerer Teilsanierungen zusammengenommen.
2. Wohnungssanierung planen
2.1 Bestandsaufnahme durchführen
Ähnlich wie ein Neubau beginnt auch eine Komplettsanierung mit einem Entwurfsplan. Zu Beginn muss der Ist-Zustand der Wohnung festgestellt werden. Dabei ist vor allem zu prüfen, ob Teile des Baubestandes marode sind, sodass sie nicht saniert, sondern ausgetauscht werden müssen. Die Bestandsaufnahme dient als Grundlage für die Planung der verschiedenen Sanierungsmassnahmen und damit für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses.
2.2 Professionelle Hilfe engagieren
Eine Komplettsanierung ist eine gute Gelegenheit, ein neues Raumprogramm zu entwerfen, das auf heutige Wohnstandards und Ihre persönlichen Präferenzen zugeschnitten ist. Wir raten dazu, den Entwurfsplan der neuen Wohnung von einem Architekten erstellen zu lassen. Ein neues Raumprogramm setzt nicht selten den Abriss nichttragender Trennwände voraus. Der Abriss einer nichttragenden Innenwand ist meistens nicht bewilligungspflichtig, da er keine Auswirkungen auf die Statik des Gebäudes hat. Die genauen Bestimmungen zur Bewilligungspflicht bei Umbauarbeiten und Innenabbrucharbeiten unterscheiden sich jedoch von Kanton zu Kanton. Allerdings ist es auch bei bewilligungsfreien Innenabbrucharbeiten grundsätzlich ratsam, einen Statiker hinzuzuziehen.
Der Architekt kann Sie auch zur Materialwahl beraten und eine 3D-Visualisierung der neuen Wohnung anfertigen.
3. Wohnungssanierung: die wichtigsten Schritte
3.1 Was bedeutet Kernsanierung?
Bei einer Komplettsanierung, bei der eine Wohnung oder ein ganzes Haus saniert und an die heutigen Standards angepasst wird, muss manchmal eine Kernsanierung durchgeführt werden. Dabei werden zunächst alle Einbauteile (Türen, Fenster, Böden, Unterdecken, nichttragende Innenwände), die Gebäudetechnik (Lüftung, Heizung, usw.) sowie eventuell vorhandene Schadstoffe (z. B. Asbest) entfernt. Danach werden bei Bedarf die tragenden Strukturen (tragende Wände und Decken usw.) ertüchtigt.
3.2 Haustechnik
Nun können neue Installationen verlegt werden. Dies ist auch eine Gelegenheit, die Elektro- sowie Wasser- und Abwasserleitungen zu versetzen, falls der geplante neue Wohnungsgrundriss dies erfordert. In Zuge dieser Arbeiten kann die Wohnung auch modernisiert werden, indem beispielsweise Smart-Home oder eine neue Fussbodenheizung eingebaut wird. Letztere gehört bei Sanierungen eigentlich schon zum Standard.
3.3 Fenster und Türen
Zu den typischen Sanierungsmassnahmen gehört auch der Austausch von Fenstern und Türen, der im Grunde bei jeder energetischen Sanierung unverzichtbar ist. Falls Sie für Ihre Sanierung eine Förderung erhalten, sind Sie in der Regel dazu verpflichtet, Fenster mit 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung einzubauen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass solche Fenster teurer und schwerer sind als Fenster mit 2-fach-Verglasung.
Neue Fenster und Türen müssen nicht nur hochwertig sein, sondern auch fach- und normgerecht eingebaut werden, denn fehlerhafte Montage kann die Vorteile hochwertiger Produkte schnell zunichtemachen.
3.4 Unterlagsboden
Nachdem die Leitungen verlegt worden sind, wird der neue Unterlagsboden eingebracht. Die Rohre wassergeführter Fussbodenheizungen werden von einem Nassestrich umschlossen (Heizestrich). Bei Sanierungen ist die Aufbauhöhe des Fussbodens jedoch durch den Bestand vorgegeben und es kann sein, dass diese für eine wassergeführte Fussbodenheizung nicht ausreicht. In solchen Fällen können elektrische Fussbodenheizung und Trockenestrich eine gute Lösung sein.
3.5 Trockenbauarbeiten
Trockenbau ist das typische Gewerk des Innenausbaus. Zu den wichtigsten Vorteilen der Trockenbauweise zählt das geringe Gewicht von Metallständerwänden und anderen Trockenbauelementen. Bei Altbausanierungen können auch Vorwandinstallationen montiert werden, um das Stemmen von Wandschlitzen im alten Mauerwerk zu vermeiden.
3.6 Spachteln und Verputzen
Trockenbauwände werden bandagiert, verspachtelt und gestrichen. Massive Wände und Decken werden dagegen verputzt. Für den Innenbereich stehen unterschiedliche Putzarten zur Auswahl und falls Sie die Wände nicht tapezieren möchten, können Sie sich für einen Dekorputz mit strukturierter Oberfläche entscheiden.
3.7 Malerarbeiten
Nach dem Verputzen werden die Wände und Decken gestrichen oder tapeziert. Bei der Wandgestaltung können Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Die Möglichkeiten der Oberflächengestaltung reichen von Vliestapeten, 3D-Tapeten über Wandfarben bis hin zu interessanten Wisch- und Spachteltechniken.
3.8 Fussboden
Bei der Planung des Fussbodens in einer sanierten Wohnung ist darauf zu achten, dass Unterlagsboden und Bodenbelag die durch den Bestand vorgegebene Aufbauhöhe nicht überschreiten. Eine praktische Option sind moderne Vinylböden, die eine niedriger Aufbauhöhe besitzen und in täuschend echten Holz-, Naturstein- und Fliesenoptiken erhältlich sind.
4. Wohnungssanierung: Badsanierung
Der Badsanierung ist im Rahmen einer Wohnungssanierung besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da sie einen grossen Anteil an den Sanierungskosten einnimmt. Besonders anspruchsvoll wird es, wenn Wasser- und Abwasserleitungen versetzt werden sollen. Eine komplette Badsanierung kostet meist etwa CHF 1’000 bis CHF 2’000 / m², bei besonders aufwändigen Projekten können die Kosten auch auf CHF 4’000 / m² ansteigen.
5. Was kostet Wohnungssanierung aus einer Hand?
Die Komplettsanierung einer Wohnung, bei der auch Trennwände abgerissen, Installationen neu verlegt sowie Trockenbauarbeiten und andere, oben beschriebene Leistungen durchgeführt werden, kostet in der Regel an die CHF 1’000 bis CHF 1’800 €/m². Der Quadratmeterpreis der Wohnungssanierung kann am Ende unter dem Quadratmeterpreis der Badsanierung liegen, da die Sanierung der anderen Räume weniger teuer ist als die Sanierung des Badezimmers.