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    Sanierung: Gebäudesanierung, Altbausanierung und Kernsanierung

    An jedem Bauwerk zeigen sich mit der Zeit Umweltschäden und Schäden, die als Folge von Überalterung und Abnutzung entstanden sind. Zudem bleiben die Bedürfnisse der Bewohner nicht immer gleich und neue Vorschriften und Gesetze treten in Kraft. In diesem Beitrag beschreiben wir drei wichtige Formen der Sanierung von Häusern: Gebäudesanierung, Altbausanierung und Kernsanierung.
    Fachartikel 338
    sanierung altbausanierung
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    1. Sanierung

    Der Begriff Sanierung meint Massnahmen zur Widerherstellung der Gebrauchsfähigkeit eines Bauwerks und Werterhaltung der Bausubstanz. Die baulich-technische Wiederherstellung oder Modernisierung kann erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz beinhalten. Es gibt verschiedene Sanierungsformen, die oftmals förderungsfähig sind. Insbesondere die energetische Sanierung zur Minimierung des Energieverbrauchs in Gebäuden ist in den letzten Jahren hochaktuell.

    2. Gebäudesanierung und Altbausanierung

    2.1 Gebäudesanierung

    Als Gebäudesanierung bzw. Bauwerkssanierung wird die durchgreifende Reparatur oder Erneuerung von Bauteilen, Gebäudeabschnitten oder auch des gesamten Bauwerks bezeichnet. Bei Sanierungen von älteren Gebäuden wird der Begriff Altbausanierung verwendet. Bei einer Gebäudesanierung werden Umweltschäden und Schäden, die als Folge von Überalterung und Abnutzung aufgetreten sind, repariert bzw. saniert. Falls das Gebäude in der Vergangenheit nicht ausreichend instandgehalten wurde, können die Betriebskosten unnötig hoch sein. Auch dies wird durch Sanierungsarbeiten behoben. Ausserdem werden bei Gebäudesanierungen bautechnische Massnahmen zur Anpassung an neue Vorschriften und Gesetze sowie geänderten Nutzungsbedarf (d. h. Umbau und Modernisierung) umgesetzt.

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    2.2 Sanierungsmassnahmen

    Die im Rahmen einer Sanierung getroffenen Massnahmen lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen. Beginnen wir mit der Dachsanierung. Hierbei wird die Dachhaut und bei Bedarf der komplette Dachstuhl ausgetauscht. Eine Wärmedämmung wird eingebaut und eventuell der Dachraum zu einer Dachgeschosswohnung ausgebaut. Im Dachbereich findet auch die Deckenbalkensanierung statt, bei der die Holzbalkendecke erneuert wird. Bei einer Fenstersanierung geht es um den Tausch alter Fenster durch neue und bei einer Asbestsanierung wird – wie der Name schon sagt – das Gebäude von Asbest-Baustoffen befreit, die durch unbedenkliche Baustoffe ersetzt werden. Bei Mauerwerkssanierungen und Betonsanierungen werden schadhafte Mauerwerks- bzw. Betonbauteile verstärkt, ausgetauscht oder instandgesetzt. Bei einer Kellerhalssanierung wird die Bauwerksabdichtung zum Schutz vor Wassereinbruch erneuert.

    Die energetische bzw. thermische Sanierung wird zwecks einer Senkung des Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser und Lüftung durchgeführt. Dabei wird vor allem die thermische Gebäudehülle saniert. Sie ist auch mit der Fassadensanierung (Wiederinstandsetzung der Fassade) verbunden, denn auch diese wird unter dem Gesichtspunkt der energetischen Sanierung durchgeführt.

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    Nach der energetischen Sanierung muss das Gebäude den geltenden Energiestandards entsprechen. Deshalb ist es ratsam, bei der Analyse des Gebäudes nicht nur einen herkömmlichen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK), sondern einen GEAK Plus erstellen zu lassen. Der GEAK Plus ist ein GEAK, der durch einen ausführlichen Beratungsbericht ergänzt ist, in dem zwei bis drei auf das Gebäude zugeschnittene Varianten zur energetischen Modernisierung aufgezeigt sind. Das Erstellen eines GEAK Plus wird von mehreren Kantonen durch Fördergelder unterstützt.

    2.3 Altbausanierung

    Die Sanierung von Altbauten, die nicht mehr den aktuellen Wohnstandards entsprechen und Schäden aufweisen, gilt als sehr kostspielig, weil häufig eine Kernsanierung notwendig ist und Altbauten manchmal für moderne Installationen ungeeignet sind. Deshalb werden Altbausanierungen gefördert. Bevor ein Förderungsantrag gestellt werden kann, muss in der Regel ein Energieausweis erstellt werden.

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    3. Kernsanierung

    Bei einer Kernsanierung handelt es sich um die vollständige Wiederherstellung der eigentlichen Bausubstanz eines bestehenden Gebäudes. Bevor eine Kernsanierung stattfinden kann, muss eine Entkernung des Gebäudes vorgenommen werden. Unter diesem Ausdruck versteht man die Beseitigung von Schadstoffen (z. B. Asbest) und das Entfernen aller Einbauteile (Türen, Fenster, Böden, Unterdecken, nichttragende Innenwände) sowie der Gebäudetechnik (Lüftung, Heizung, usw.). Alle im Laufe der Zeit vorgenommenen An- und Umbauten werden vollständig entfernt und das Gebäude wird bis auf die tragenden Strukturen (Fundamente, tragende Wände und Decken usw.) zurückgebaut. Diese Strukturen werden bei der anschliessenden Kernsanierung nicht verändert, sondern bei Bedarf lediglich ertüchtigt. Der Baukörper wird dann völlig neu wiederaufgebaut. So wird die bestehende Gebäudekonstruktion in einen neuwertigen Zustand versetzt.

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    Fachartikel 338
    Autor: Daibau.ch Magazin

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