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    Blitzschutz: äusserer Blitzableiter und innerer Überspannungsschutz

    Beim Blitzschutz denken die meisten Menschen an einen Blitzableiter in Form eines zugespitzten Metallstabs auf dem Dach eines Gebäudes, der über einen dicken Kupferdraht an der Aussenseite eines Gebäudes mit einer im Erdreich vergrabenen Bodenplatte verbunden ist. Tatsächlich wird zwischen äusserem und innerem Blitzschutz unterschieden. Der äussere Blitzschutz setzt sich aus Fangeinrichtungen, einer Ableitungsanlage sowie einer Erdungsanlage zusammen. Weil im privaten Wohnbau äusserer Blitzschutz nicht vorgeschrieben ist, sind die meisten Gebäude in der Schweiz nicht mit Blitzschutzanlagen ausgestattet. Beim inneren Blitzschutz handelt es sich dagegen um Überspannungsschutz, der elektrische und elektronische Anlagen vor schädlichen Überspannungen unterschiedlichster Art schützt.
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    1. Äusserer Blitzschutz mit Blitzableiter

    Der äussere Blitzschutz schützt bauliche Anlagen gegen physikalische Schäden sowie Personen vor Lebensgefahr durch direkte Blitzschläge. Äusserer Blitzschutz ist für die meisten privaten Wohnbauten zwar nicht vorgeschrieben, als vorbeugende Massnahmen jedoch mehr als sinnvoll (insbesondere bei einsam stehenden Bauwerken in Höhenlage).

    2. Wie ist äusserer Blitzschutz aufgebaut?

    2.1 Fangeinrichtungen und Ableitungsanlage

    Äusserer Blitzschutz besteht aus Fangeinrichtungen, Ableitungen und dem Erdungssystem. Die Fangeinrichtungen bilden das obere Ende des Blitzableiters. Sie haben die Form von Stangen, Drähten, Seilen oder Metallteilen und bestehen aus elektrisch gut leitfähigem und blitzstromtragfähigem Material (Kupfer, Aluminiumlegierung oder verzinkter Stahl). Wie schon aus der Benennung hervorgeht, besteht ihre Aufgabe darin, direkte Blitzeinschläge einzufangen. Von den Fangeinrichtungen wird der Blitzstrom über die Ableitungsanlage – den eigentlichen Blitzableiter – zur Erdungsanlage geleitet, die den Blitzstrom ins Erdreich leitet, wo er sich grossflächig verteilt.

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    Fangeinrichtungen in Form von Stangen.

    2.2 Blitzschutzerdung

    Die Blitzschutzerdung wird auch als Erdungsanlage bezeichnet und hat die Aufgabe, den von der Fangvorrichtung fliessenden Blitzstrom sicher in die Erde abzuleiten. Es gibt drei Arten von Erdungsanlagen: Oberflächenerder, Fundamenterder und Tiefenerder. Bei Neubauten wird in der Regel ein Fundamenterder verlegt, da er unter technischem Gesichtspunkt am geeignetsten ist. In einigen Fällen (z. B. wenn das Fundament vollständig isoliert ist), kann kein Fundamenterder verlegt werden, sodass andere Optionen, wie Oberflächen- und Tiefenerder zum Einsatz kommen. Falls Sie jetzt an Kiesboden denken, möchten wir Sie aber darauf hinweisen, dass dieser als Blitzschutzerdung ungeeignet ist, da er keinen ausreichenden Schutz bei Berührungs- und Schrittspannungen bietet.

    3. Gesetzliche Vorgaben

    Von Gesetzes wegen sind Blitzschutzanlage für die meisten öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen vorgeschrieben: für Räume, die von mehr als 300 Personen belegt werden; für Gebäude, die Personen beherbergen (z. B. Spitäler, Heime und Hotels); für grössere (mehr als 3000 m3) landwirtschaftliche sowie gewerbliche Gebäuden für die Holz-, Textil- und Kunststoffverarbeitung, für Behälter von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen oder Lager für flüssige Treib- und Brennstoffe inkl. den zugehörigen Bauten und Anlagen; für Industrie- und Gewerbebauten, in denen explosive Stoffe verarbeitet oder gelagert werden (z. B. Mühlen, chemische Fabriken, Tankstellen und Munitionslager) usw. Auch hohe Bauten (z. B. Hochhäuser, Hochkamine und Türme) sowie Gebäude und Anlage an exponierten topografischen Lagen sind Blitzschutzanlagen gesetzlich vorgeschrieben.

    Für den privaten Wohnbau fehlen bisher vergleichbare gesetzliche Vorschriften, weshalb mehr als 90 % der Gebäude in der Schweiz nicht mit Blitzschutz ausgestattet sind. Allerdings wird die Installation von äusserem Blitzschutz an Neu- und Bestandsbauten von den kantonalen Gebäudeversicherungen gefördert. Diese bezahlen entweder einen Teil der Installationskosten (von bis zu 50 %) oder gewähren Prämienreduktionen. Die Anlage muss aber von einer Fachkraft vorschriftsgemäss installiert und von einem unabhängigen Sachverständigen abgenommen werden. Eine Blitzschutzanlage für ein Einfamilienhaus kostet etwa 1 bis 2 % des Gebäudeversicherungswertes. An dieser Stelle möchten wir noch darauf hinweisen, dass Blitzschutzanlagen zwar landesweit genormt sind, doch weil für feuerpolizeiliche Belange die Kantone zuständig sind, gibt es von Kanton zu Kanton geringfügige Unterschiede.

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    Erdungsdraht einer Blitzschutzanlage.

    4. Innerer Blitzschutz – Überspannungsschutz

    Für den Überspannungsschutz von elektrischen Anlagen und Endgeräten werden Überspannungsschutzgeräte eingesetzt (Grob-, Mittel- und Fein- oder Geräteschutz). Zudem müssen die Trennungsabstände zwischen den zu schützenden metallenen Komponenten im Gebäude und der Fang- und Ableitungseinrichtung eingehalten werden, um Funkenüberschläge infolge magnetisch induzierter Spannungen zu vermeiden.

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    Fachartikel 404
    Autor: Daibau.ch Magazin

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