Suchen Sie einen guten Anbieter für Transport aus Zürich? Wir sammeln und überprüfen Anbieter im Bereich Transport die in Zürich und der Umgebung tätig sind. Senden Sie Ihre Anfrage an interessierte Profis im Bereich Transport . Wir kontaktieren Sie hinsichtlich einer Besichtigung, Ihrer Anfrage und des Angebots. Gute Transportunternehmen aus Zürich können wir für Sie finden:
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Ja, Baustofftransport ist ein wichtiger Tätigkeitsbereich von Transportunternehmen. Wenn Sie ein Haus bauen/sanieren/renovieren oder ein altes Haus ganz oder teilweise abreissen, müssen Sie sich auf einen nicht zu unterschätzenden logistischen Aufwand gefasst machen: Beförderung von Bau- und Ausbauausrüstung, Anlieferung von Roh- und Baustoffen, Abtransport von Abfällen und Reststoffen usw. Zu diesem Zweck besitzen Transportunternehmen spezielle Fahrzeuge wie Kippsattelzüge, Hängerzüge oder Pritschenaufbauten.
Ja, Transportunternehmen verfügen über entsprechende Fahrzeuge und Ausrüstung, wie beispielsweise Kranfahrzeuge oder zusätzliche Entladekräne und Mitnahmestapler, mit denen sie das Be- und Entladen von Transportfahrzeugen sicher, effektiv und schnell erledigen können. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, die erforderliche Ausrüstung zu mieten oder das Transportfahrzeug manuell zu be- oder entladen. Unter Umständen können Sie das Be- und Entladen trotzdem selbst übernehmen, z. B. wenn Sie bei Erdarbeiten einen Container mieten und diesen selbst befüllen.
Zu den wichtigeren Kostenfaktoren gehören die zurückzulegende Strecke (Entfernung zwischen Start- und Endpunkt), das Gewicht und die Menge des Materials, die Art des eingesetzten Transportfahrzeugs (Kippsattelzug für Schüttgut, Hängerzug für grosse Betonbauteile usw.), etwaige besondere Umstände (z. B. erschwerte Zufahrt zur Baustelle), die Dringlichkeit des Transports und die benötigten Zusatzleistungen wie Be- und Entladen oder Zwischenlagerung des Materials. Um einen Richtpreis zu ermitteln, empfiehlt es sich, mehrere Transportunternehmen zu konsultieren und Angebote einzuholen. Wir raten davon ab, sich sofort für das billigste Angebot zu entscheiden, sondern vor allem auf die Leistungsqualität zu achten.
Die Zeit, die für einen Baustofftransport benötigt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere der zurückzulegenden Strecke, den Verkehrsbedingungen, etwaigen besonderen logistischen Herausforderungen und den vereinbarten Lieferfristen. Im Vertrag mit dem Transportunternehmen werden der Liefertermin sowie die Vertragsstrafe (Pönale) und die Stornogebühr (Reugeld) festgelegt.
Ja. Bei solchen Transporten wird besonderes Augenmerk auf den Schutz des Frachtguts während des Transports gelegt, weshalb spezielle Transportfahrzeuge eingesetzt und zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden.
Beim Transport von Baustoffen, Möbeln oder anderen Frachten müssen entsprechende Vorkehrungen zur Ladungssicherung getroffen werden. Dazu stehen unterschiedliche Zurr- und Hilfsmittel zur Verfügung: Zurrgurte, Zurrdrahtseile, Zurrketten, rutschhemmende Matten, Antirutschhölzer, Keile, Kantenschutz, Ladungssicherungsnetze, Ankerschienen in Verbindung mit Lade- und Sperrbalken, Zurrpunkte sowie Staupolster oder Stauholz. Zudem beschäftigen Transportunternehmen geschultes Fachpersonal, denn Berufskraftfahrer müssen sowohl mit ihren Fahrzeugen als auch mit der Ladung kompetent und sicher umgehen können.
Ja, viele Logistikdienstleister besitzen eigene Lager, in denen Baustoffe und andere Waren zwischengelagert werden können. Manchmal ist es unvermeidbar, bestimmte Baustoffe eine Zeit lang zwischenzulagern, bevor sie verbaut werden können. Falls auf der Baustelle bzw. auf Ihrem Privatgrundstück keine Möglichkeit zur Zwischenlagerung des Materials besteht, können Sie es im Lager oder auf dem Firmengelände des Transportunternehmens bis zum Lieferzeitpunkt zwischenlagern lassen.
Laut Obligationenrecht haftet für Transportschäden grundsätzlich das Transportunternehmen. Der Frachtführer haftet für den Schaden, der in der Zeit von der Annahme bis zur Ablieferung oder durch Versäumung der Lieferzeit entsteht. Wenn die Produkte mangelhaft verpackt waren, muss der Absender für den Transportschaden aufkommen.
Die Haftung des Frachtführers wird im Art. 447 OR Art. 448 OR behandelt. Dort heisst es, dass bei Verlust und Untergang des Gutes (Totalschaden) der Frachtführer den vollen Wert zu ersetzen hat, sofern er nicht beweist, dass der Verlust oder Untergang durch die natürliche Beschaffenheit des Gutes oder durch ein Verschulden oder eine Anweisung des Absenders oder des Empfängers verursacht sei oder auf Umständen beruhe, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers nicht abgewendet werden konnten. Unter den gleichen Voraussetzungen und Vorbehalten haftet er auch für Verspätung, Beschädigung und teilweisen Untergang (= Teilschaden) des Frachtguts. Als ein Verschulden des Absenders ist zu betrachten, wenn er den Frachtführer von dem besonders hohen Wert des Frachtgutes nicht unterrichtet hat. Verabredungen, wonach ein den vollen Wert übersteigendes Interesse oder weniger als der volle Wert zu ersetzen ist, bleiben vorbehalten.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen das Transportunternehmen wegen Verlustes, Minderung, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung des Gutes beträgt 1 Jahr nach der Ablieferung, oder nach dem Tag, an welchem sie hätte ordnungsgemäss stattfinden sollen (Art. 454(1) OR). In Fällen von Arglist und grober Fahrlässigkeit beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre (Art. 454(3), Art. 127 OR).
Für herkömmliche Baustofftransporte sind keine besonderen Genehmigungen notwendig (keine Lizenzpflicht im Güterverkehr für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge über 2.5 bis und mit 3.5 Tonnen). Wenn Ihr Transport die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Grösse (Länge, Breite, Höhe) und/oder Gewicht überschreitet, benötigen Sie eine Sonderbewilligung. Diese beantragen Sie mindestens 48 Stunden vor der Abfahrt auf dem Internetportal des Bundesamtes für Strassen (ASTRA).