Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist laut Gesetz für alle Baustellen vorgeschrieben, für die eine Vorankündigung erforderlich ist, sowie für Baustellen mit Arbeiten, die besondere Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer enthalten. Der Bauherr bzw. Projektleiter muss einen SiGe-Plan vor der Eröffnung der Baustelle erstellen. Der Planungskoordinator muss danach sicherstellen, dass der Plan alle Sicherheits- und Schutzmassnahmen umfasst. In der Ausführungsphase wird der SiGe-Plan vom Baustellenkoordinator umgesetzt und angepasst. Falls kein Baukoordinator bestellt worden ist, muss der Bauherr die Ausführung selbst übernehmen. Der SiGe-Plan enthält neben Kontaktinformationen aller Personen auf der Baustelle auch relevante Sicherheitsinformationen bezüglich der Koordinierung verschiedener Unternehmen (Schutzmassnahmen für die Baustelle, Auflistung aller für die Baustelle vorgesehenen Arbeiten mit ihrem zeitlichen Ablauf, Massnahmen zur Minimierung der gegenseitigen Gefährdungen usw.). Die Kosten eines Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGe-Plans) können Sie in unserem Baukostenrechner überprüfen. Damit alles ohne Probleme und Unfälle abläuft, haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt. Sie können sich aber natürlich auch an unsere erfahrenen Sicherheitskräfte wenden.