Als Eigentümer eines Gebäudes bzw. einer Wohnung, die Sie vermieten oder verkaufen möchten, benötigen Sie unbedingt einen Energieausweis. Bei der Kleinanzeige schon bzw. spätestens bei der Besichtigung müssen Sie nämlich auch die Energieeffizienzklasse des Gebäudes angeben können. Was ist überhaupt ein Energieausweis? Es geht um ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Objekts (Haus, Wohnung, Geschäftslokal) liefert. Obwohl dies für einige mit unnötigen Kosten verbunden scheint, gibt der Energieausweis Auskunft darüber, wie viel Energie durch schlechte Isolierung, Wärmebrücken, Fenster und andere strukturelle Fehler verloren geht und schlägt ausserdem Massnahmen zu der Verbesserung der Energieeffizienz vor. Es gibt gemessene Energieausweise (hier geht es um Energieverbrauch) und berechnete Energieausweise (Energiebedarf). Für Wohngebäude wird immer ein rechnerischer Energieausweis benötigt und für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen den beiden Möglichkeiten. Der Eigentümer des Gebäudes bekommt eine Bescheinigung, indem er den ausgefüllten Antrag einem unabhängigen Sachverständigen mit einer Lizenz bzw. einem autorisierten Aussteller vorlegt. Sie finden auf unserer Homepage auch einige Tipps zu diesem Thema, anderseits raten wir, dass Sie sich an unsere überprüften Experten wenden.