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    Mit dem richtigen Vertrag zu mehr Sicherheit und Gewinn

    Zeit, Material, Einsatz: Als Handwerker investieren Sie viel in jeden Auftrag. Umso wichtiger ist es, dass die Bezahlung gesichert ist. Ein gut strukturierter Vertrag ist dafür die beste Grundlage. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie ihn richtig aufsetzen.
    Fachartikel
    vertragsunterschrift

    Viele Projekte starten unkompliziert, oft mit einem kurzen Gespräch und einer schnellen Zusage. Doch genau darin liegt das Risiko. Wenn später Probleme auftreten, fehlt oft die Grundlage für eine Klärung. Ein schriftlicher Vertrag ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber dennoch zu empfehlen, denn er sorgt für klare Verhältnisse und zeigt, dass Sie als Profi arbeiten, mit Struktur und Verlässlichkeit.

    Warum ist es wichtig, einen Vertrag abzuschliessen?

    Die meisten Handwerker klären Details mündlich, per Telefon oder direkt auf der Baustelle. Tatsächlich ist ein schriftlicher Vertrag rechtlich oft nicht zwingend erforderlich, da die Bestätigung der Offerte ausreicht, um einen gültigen Vertrag zu schliessen, doch trotzdem ist ein schriftlicher Vertrag dringend zu empfehlen, denn er sorgt dafür, dass:

    • die Pflichten beider Seiten klar definiert sind;
    • Sie bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug abgesichert sind;
    • der Preis verbindlich schriftlich festgehalten ist;
    • im Streitfall ein rechtlicher Nachweis vorliegt.

    So erstellen Sie ein Dokument, das sowohl Ihre Nerven als auch Ihren Umsatz schützt.

    handwerker-rechnungen.png

    Die wichtigsten Vertragsbestandteile:

    1. Angaben zu den Vertragsparteien:

    Geben Sie Folgendes immer eindeutig an:

    • Name bzw. Firmenname des Kunden;
    • Anschrift;
    • Kontaktdaten;
    • Ihre eigenen Angaben

    2. Leistungsbeschreibung

    Seien Sie ruhig detailliert:

    • welche Leistungen Sie konkret ausführen (z. B. Parkettverlegung in einer 75 m2 grossen Wohnung);
    • welche Materialien verwendet werden;
    • wie der Arbeitsablauf aussieht.

    Eine präzise Leistungsbeschreibung verhindert Missverständnisse und erleichtert den Nachweis, dass die Arbeiten vertragsgemäss ausgeführt wurden. Alles ist schwarz auf weiss dokumentiert.

    3. Ausführungsfristen

    Der Vertrag sollte auch Folgendes festlegen:

    • Beginn und geplantes Ende der Arbeiten;
    • ggf. Projektphasen (bei grösseren Vorhaben);
    • Ausnahmen bei Verzögerungen (z. B. höhere Gewalt);
    • Konsequenzen bei Verzögerungen - sowohl auf Ihrer Seite als auch auf Kundenseite.

    Beispiel: Die Arbeiten beginnen am 27. April 2026 und enden am 27. Mai 2026. Bei Verzögerungen durch den Kunden verlängert sich die Ausführungsfrist proportional zur Verzögerung.

    Kunden wünschen sich verständlicherweise feste Termine. Allerdings hängt der Arbeitsablauf nicht immer allein vom Handwerker ab. Wenn beispielsweise die vom Kunden organisierte Materiallieferung am 20. Mai eintreffen sollte, sich aber um drei Wochen verzögert, können Sie ohne entsprechende Regelung unter Umständen in Schwierigkeiten geraten.

    handwerker-bauherr.png

    Tipp: Halten Sie im Vertrag fest, dass sich Fristen bei Lieferverzögerungen, ungünstigen Witterungsbedingungen oder ähnlichen Umständen verlängern. Ausserdem sollte klar geregelt sein, dass die Frist erst mit Eingang der Anzahlung zu laufen beginnt.

    4. Preis und Zahlungsmodalitäten

    Das ist der für Sie wichtigste Teil:

    • Geben Sie den genauen Preis pro Stunde oder für das Gesamtprojekt an;
    • Definieren Sie, was im Preis enthalten ist;
    • Vereinbaren Sie eine Anzahlung (üblich sind etwa 30 %);
    • Legen Sie die Zahlungsweise fest;
    • Definieren Sie Zahlungsfristen.

    Beispiel: „Der Gesamtpreis beträgt 1.200 Euro, davon 30 % Anzahlung vor Arbeitsbeginn, der Rest nach Fertigstellung und Abnahme.“

    Es muss absolut klar sein, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Konflikte entstehen häufig durch Aussagen wie: „Ich dachte, das wäre auch im Preis inbegriffen.“ Wenn im Vertrag nur „Badsanierung“ steht, erwarten manche Kunden, dass auch der angrenzende Flur mitrenoviert wird.

    Tipp: Listen Sie sämtliche Leistungen exakt auf. Geben Sie z. B. bei Fliesenverlegung Quadratmeterzahl, Kleber, Mengen (falls Sie das Material stellen), Untergrundvorbereitung und Zuschnitt (ggf. Gehrungsschnitt) an. Alles, was nicht aufgeführt ist, gilt als Zusatzleistung und wird separat berechnet. Diese Transparenz reduziert die Wahrscheinlichkeit nachträglicher Forderungen.

    Für Handwerker gilt die Empfehlung, nicht ohne Anzahlung mit der Arbeit zu beginnen. Die Anzahlung deckt Materialkosten und erste Ausgaben. Bewährt hat sich eine Aufteilung in mehrere Zahlungsphasen, z. B.:

    • 30-40 % im Voraus;
    • 30 % während der Ausführung;
    • Restbetrag nach Fertigstellung (z. B. bei Abnahme).

    Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Nehmen Sie eine Klausel zur Arbeitsunterbrechung auf: „Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung länger als 3 Werktage in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum Zahlungsausgleich einzustellen.“ Es ist besser, drei Tage zu pausieren, als drei Wochen ohne Bezahlung weiterzuarbeiten.

    baustelle.png

    Doch wie lassen sich Mehrkosten in den Vertrag einbeziehen? Bei der Umsetzung des Auftrags entstehen häufig zusätzliche Kosten, etwa für unvorhergesehene Materialien oder Zusatzarbeiten. Geben Sie daher im Vertrag deutlich an:

    • wer diese Kosten trägt;
    • wann sie zu bezahlen sind.

    Passen Sie den Vertrag immer dem Projektumfang an. Grössere Projekte erfordern detailliertere Regelungen.

    5. Haftung und Reklamationen

    Regeln Sie im Vertrag unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften folgende Punkte:

    • wer für Schäden oder Mängel verantwortlich ist;
    • wie Reklamationen abgewickelt werden;
    • Fristen zur Mängelanzeige;
    • was als Mangel gilt und was nicht.

    Beispiel: Reklamationen müssen innerhalb eines Monats nach Fertigstellung gemeldet werden.

    6. Vertragskündigung

    Der Vertrag sollte auch Kündigungsregelungen enthalten:

    • unter welchen Bedingungen gekündigt werden kann;
    • wie bis dahin erbrachte Leistungen abgerechnet werden;
    • unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich ist.

    Beispiel: Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen kann der Vertrag gekündigt werden; bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet.

    Beispiel eines Vertrags (vereinfachte Darstellung):

    Werkvertrag (gemäss OR)

    Abgeschlossen am: 1. April 2026

    Zwischen:

    Unternehmer:

    Max Muster, Muster Bau AG
    UID: CHE-123.456.789
    Musterstrasse 1, 8000 Zürich

    Besteller:

    Hans Meier
    Beispielweg 10, 8001 Zürich

    1. Vertragsgegenstand

    Verlegung von keramischen Platten in einer Wohnung auf einer Fläche von 65 m2, inklusive Untergrundvorbereitung, Abdichtung sowie Verfugung, an der Adresse ____________________.

    2. Vertragsgrundlagen

    Es gelten:

    • Dieser Vertrag
    • Schweizer Obligationenrecht (Art. 363 ff.)
    • einschlägige Normen (insb. SIA-Norm 118)

    3. Leistungsfrist:

    Beginn der Arbeiten: 5. April 2026
    Voraussichtliche Fertigstellung: 25. April 2026

    Fristverlängerung bei:

    • Lieferverzug
    • Zusatzleistungen
    • Witterung
    • Mitwirkungsverzug des Bestellers

    Bei Zahlungsverzug von mehr als 5 Werktagen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur Begleichung der offenen Forderungen einzustellen.

    4. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

    • Gesamtpreis: CHF 8’800 (inkl. MwSt.)
    • Akontozahlung: 30 % - CHF 2’640 vor Arbeitsbeginn
    • Teilzahlung: 30 % - CHF 2’640 bei 50 % Leistungsfortschritt
    • Restzahlung: 40 % - CHF 3’520 nach Abnahme
    • Zahlungsfrist: 10 Tage

    Materialkosten sind im Preis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

    5. Sicherstellung

    Der A Unternehmer ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder Bankgarantie zu verlangen.

    6. Vertragsstrafe

    Bei schuldhafter Verzögerung 0,3 % des Auftragswertes pro Kalendertag, max. 5 %.

    7. Zusatzleistungen

    Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vereinbart und verrechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Regie oder vereinbarten Einheitspreisen.

    Die Kosten für nicht vorhersehbare Materialien oder Zusatzarbeiten, die während der Ausführung notwendig werden, sind vom Besteller zu tragen.

    Diese sind binnen 3 Werktagen nach Rechnungslegung zu begleichen.

    Für Materialien, die vom Auftraggeber beigestellt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung oder Haftung.

    8. Abnahme / Übergabe

    Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit Protokoll.

    9. Mängelrechte

    Es gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (Art. 363 ff. OR, ergänzend SIA 118).

    Mängel sind nach Abnahme unverzüglich zu rügen.

    10. Vertragsauflösung

    Der Vertrag kann aus wichtigem Grund aufgelöst werden, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen.

    Der Unternehmer hat Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.

    11. Schlussbestimmungen

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

    Es gilt Schweizer Recht.

    Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.

    Unterschrift Auftragnehmer: ______________________

    Unterschrift Auftraggeber: ______________________

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    Typische Fehler in der Praxis

    Missverständnisse entstehen oft nicht nur durch fehlende Schriftform, sondern durch ungenaue Verträge.

    Häufige Fehler:

    • fehlende Zahlungsfristen;
    • fehlende Regelung von Zusatzleistungen;
    • Fehlen genauer Termine;
    • fehlende Klausel zur Arbeitsunterbrechung.

    Oft sagt der Kunde während der Arbeiten: „Machen Sie das noch schnell mit.“ Sie erledigen es, und am Ende will er nicht zahlen, weil es „nicht im Vertrag stand“.

    Tipp: Bestätigen Sie jede Änderung schriftlich (E-Mail oder Nachricht), z. B.:

    „Wie besprochen kostet Fliesenverlegung im Flur zusätzlich 200. Bitte bestätigen Sie, bevor ich beginne.“ Eine solche Nachricht ist ein gültiger Nachweis.

    Auch bei der Entsorgung von Bauschutt kommt es oft zu Missverständnissen. Legen Sie im Vertrag fest, ob Bauschuttentsorgung und Baustellenreinigung im Preis enthalten sind. Andernfalls geht der Auftraggeber in der Regel davon aus, dass Sie das übernehmen.

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    Ihr Daibau-Team

    Autor: Daibau.ch Magazin

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    Ich würde anderen Kunden raten eben auch auf diese Plattform zu gehen, weil Ich damit sehr gute Erfahrungen gemacht habe und das eigentlich relativ schnell geht. Auch die Ausführung hat dann super geklappt.
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