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    Honorare von Architekten: Ein Überblick für Bauherren

    Der Gedanke an ein eigenes Zuhause ist spannend, doch die Planung kann schnell überwältigend wirken. Ein Architekt unterstützt Sie dabei, Ihre Vorstellungen in konkrete Pläne umzusetzen und Ihr Bauprojekt effizient zu koordinieren. Von der ersten Skizze über die Bewilligungsplanung bis zur Fertigstellung sorgt er dafür, dass Ihr Haus nicht nur ästhetisch überzeugt, sondern auch funktional, nachhaltig und technisch ausgereift ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Leistungen Architekten erbringen und mit welchen Honoraren Sie rechnen müssen.
    Fachartikel
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    Wir haben 486 Auftragnehmer im Bereich Architekt:

    Für die meisten Menschen ist der Bau eines Eigenheims ein einmaliges Projekt, während grössere Renovationen oder Umbauten nur selten vorkommen. Weil Bau- und Umbauprojekte in der Regel sehr kostenintensiv sind, lohnt es sich, auf erfahrene Planer und hochwertige Materialien zu setzen. Bei der Wahl der Auftragnehmer sollte der Preis nicht das einzige Kriterium sein. Architekten können den gesamten Planungsprozess übernehmen, die nötigen Unterlagen erstellen und Lösungen vorschlagen, die Laien oft nicht einfallen würden. So wird Ihr Zuhause optimal an Ihre Bedürfnisse angepasst, attraktiv gestaltet und gleichzeitig energieeffizient geplant.

    Zu den wesentlichen Aufgaben von Architekten gehört die Planung, Errichtung und Änderung unterschiedlicher Gebäude und Bauwerke im Hochbau, vom Einfamilienhaus bis zum Bürogebäude. Bei seiner Arbeit muss der Architekt die Anliegen des Bauherrn, die Bedürfnisse der Nutzer, die Gegebenheiten am Standort, rechtliche Vorgaben und andere Faktoren berücksichtigen.

    Architekten sind Fachleute für die Planung von Bauwerken.

    Bei ihrer Tätigkeit arbeiten Architekten mit Tragwerksplanern (Statikern), Bauphysikern, Innenarchitekten und Fachleuten anderer Richtungen zusammen. Gleichzeitig müssen sie auf die Wünsche und Bedürfnisse der Bauherren eingehen. Ihre Aufgabe besteht darin, Lösungen zu erarbeiten, die sowohl den technischen und gesetzlichen Anforderungen als auch den Vorgaben der Bauherren gerecht werden.

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    Wozu braucht man einen Architekten?

    Bauvorhaben können natürlich nicht von Laien geplant werden, doch auch bei weniger anspruchsvollen Sanierungs- und Renovierungsvorhaben sollten Sie einen Architekten hinzuziehen. Dafür gibt es mehrere Gründe.

    Kenntnis der Gesetzgebung

    Der Bausektor unterliegt zahlreichen und komplexen Gesetzen und Vorschriften, die befolgt werden müssen. Zudem unterliegt der Bausektor der kantonalen Gesetzgebung, weshalb sich die Baugesetze, Vorschriften und Details des Baubewilligungsverfahrens von Kanton zu Kanton und teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Architekten sind mit diesen Vorschriften vertraut, sie erstellen vorschriftskonforme Unterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

    Individualisierung

    Jedes Projekt ist einzigartig. Bei seiner Arbeit berücksichtigt der Architekt alle Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Vorstellungen und erarbeitet Lösungen, die perfekt auf Sie abgestimmt sind. Er stellt sicher, dass Ihr Zuhause an den Lebensstil aller Haushaltsmitglieder angepasst ist und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Grundstücksmöglichkeiten bestmöglich genutzt werden.

    Zeit- und Geldersparnis

    Ein erfahrener Architekt, der sich auch mit dem Vorprojekt beschäftigt, kann Ihre Ideen viel besser zu einem konkreten Plan ausarbeiten, als Sie es selber tun könnten. Ausserdem bringt er sein Fachwissen ein, dank dessen er Sie auf konzeptionelle Fehler und unpraktische Ideen hinweisen kann, die Sie als Laie zu spät bemerken würden. Dadurch werden Planungsfehler vermieden, die später den Wohnkomfort beeinträchtigen und kostspielige Umbauten und Ausbesserungen notwendig machen würden.

    Der Architekt ist die Brücke zwischen Idee und Ausführung.

    Energieeffiziente Lösungen

    Architekten achten unter anderem darauf, die Energieeffizienz des Gebäudes zu maximieren, um so die Betriebskosten zu minimieren. Dazu gehört beispielsweise das Planen von Häusern nach dem Passivhausstandard. Passivhäuser zeichnen sich durch einen ausserordentlich niedrigen Heizwärmebedarf aus, da die Wärme aus passiven Energiequellen gewonnen wird, sodass meistens kein Bedarf an einem aktiven Heizsystem besteht.

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    Bei der Planung sind unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa die Planung der Verteilung und Grösse von Fenstern. Bei der Anordnung der Fenster ist natürlich die Raumnutzung ausschlaggebend. Räume wie Wohn- und Kinderzimmer benötigen viel Tageslicht und daher grosse Fenster, während andere Räume wie etwa das Badezimmer auch mit kleinen Fenstern auskommen können.

    In einem Passivhaus müssen grosse Fensterflächen nach Süden ausgerichtet sein, damit das Haus auch im Winter durch solare Energiegewinne eine positive Energiebilanz erzielt. Dies hat Auswirkungen auf die Raumaufteilung, da Räume mit grossen Fenstern im südlichen Gebäudeteil platziert werden müssen, während Räume mit kleinen Fenstern nach Norden gehören.

    Sie fragen sich jetzt bestimmt, wie viel die Leistungen von Architekten kosten. Da es in der Schweiz keine staatlich verbindliche Honorarordnung gibt, werden die Honorare individuell im Vertrag festgelegt. Orientierung bieten jedoch die SIA-Ordnungen (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein), insbesondere die SIA 102 „Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten“. Infrage kommen verschiedene Modelle zur Honorarberechnung, wie z. B. prozentuale Anteile an den Baukosten, Pauschalhonorare oder Stundenansätze.

    In vielen Fällen wird das Honorar als Prozentsatz der Baukosten berechnet, wobei das Architektenhonorar je nach Komplexität und dem Umfang der erbrachten Leistungen zwischen 8 % und 15 % der gesamten Bausumme beträgt. Auch die Projektgrösse spielt eine Rolle: Bei kleineren Projekten sind die Honorarsätze prozentual höher und bei grösseren Projekten sinkt der Prozentsatz.

    Ein alternatives Abrechnungsmodell ist das Stundenhonorar, das je nach Erfahrung und Standort zwischen CHF 120 und CHF 200 pro Stunde beträgt. Es gibt aber auch die Möglichkeit des Pauschalhonorars, das vor allem für klar umrissene Teilleistungen wie Vorstudien oder Projektwettbewerbe vereinbart wird.

    Werfen wir im Folgenden einen Blick darauf, wie viel einzelne Architektenleistungen sowie die Leistungen anderer Ziviltechniker kosten.

    3D-Visualisierung

    Bei der 3D-Visualisierung handelt es sich um eine Technik zur Erstellung dreidimensionaler Darstellungen von Objekten oder Oberflächen. Damit lassen sich dreidimensionale Bilder Ihres zukünftigen Zuhauses anfertigen, wobei durch die Veranschaulichung sowohl praktische als auch ästhetische Herausforderungen gelöst werden können. 3D-Modelle werden in der Phase der Entwurfsplanung verwendet, denn mithilfe eines 3D-Entwurfsplans kann sich der Bauherr sein zukünftiges Zuhause sehr viel besser vorstellen und ggf. frühzeitig erkennen, ob er irgendwelche Änderungen wünscht.

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    Der Einsatz von 3D-Modellen und Renderings (computergenerierte Bilder des vorgeschlagenen Entwurfs) verbessert die Kommunikation zwischen dem Architekten und dem Bauherrn, und hilft sicherzustellen, dass beide die gleichen Vorstellungen haben. Der Bauherr erhält einen realistischen Eindruck von seinem zukünftigen Zuhause, da er es im Voraus aus verschiedenen Blickwinkeln und Perspektiven betrachten kann. Mit einer Animation oder einem bewegten Modell können Gebäudeelemente, Grundriss, Abmessungen, Farben und Materialien genau dargestellt werden.

    Wie viel kostet 3D-Visualisierung? Die Kosten einer 3D-Visualisierung hängen von der Qualität der Darstellung, der Anzahl der verschiedenen Ansichten und dem Auftragnehmer ab. Die Preise beginnen bei ca. CHF 800 pro Bild. Schwierige 3D-Modelle sind natürlich teurer und können mehrere Tausend Franken kosten.

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    Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)

    Was ist der GEAK?

    Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (kurz GEAK®) ist ein offizielles Zertifikat, das die Energieeffizienz eines Gebäudes dokumentiert. Der Energieausweis zeigt auf, wie viel Energie ein Gebäude für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und Lüftung benötigt und gibt damit Auskunft über die zu erwartenden Energiekosten.

    In den meisten Kantonen ist der GEAK vorgeschrieben, wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet wird. Er kann auch bei Umbauten oder Sanierungen verlangt werden. Zudem nutzen zahlreiche Eigentümer den GEAK freiwillig, um den energetischen Zustand ihrer Immobilie zu kennen und Verbesserungspotenziale zu erkennen.

    Die Gültigkeitsdauer des beträgt 10 Jahre. Die Ausstellungbefugnis liegt ausschliesslich bei speziell ausgebildeten und zertifizierten GEAK- Experten. Diese verfügen in der Regel über einen technischen Hintergrund in Architektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik oder verwandten Fachrichtungen.

    Welche Informationen enthält der GEAK?

    Der GEAK bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes sowohl quantitativ als auch qualitativ. Die wichtigsten Informationen im Gebäudeenergieausweis sind der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser, der Gesamtenergiebedarf (inklusive Haushaltsstrom und Gebäudetechnik) und die resultierenden CO₂-Emissionen, sowie die Effizienzklasse des Gebäudes.

    Die Resultate werden auf einer Skala von A bis G dargestellt (ähnlich wie bei Haushaltsgeräten). Gebäude mit der Klasse A weisen eine sehr hohe Energieeffizienz auf (z. B. Minergie- oder Passivhausstandard), während Gebäude mit der Klasse G als energetisch veraltet gelten.

    Als besonders wichtig gilt die sogenannte Energiekennzahl. Sie zeigt an, wie viel Energie ein Gebäude pro Quadratmeter und Jahr für die Raumwärme benötigt. Der Wert wird in kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) angegeben und erlaubt den direkten Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden.

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    GEAK oder GEAK Plus?

    Der GEAK liefert eine neutrale Beurteilung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Unter dem Begriff „GEAK Plus“ versteht man dagegen einen GEAK, der durch einen Beratungsbericht ergänzt ist, in dem zwei bis drei auf Ihr Gebäude zugeschnittene Varianten zur energetischen Modernisierung aufgezeigt werden (z. B. Dachdämmung, Fenstersanierung, Heizungsaustausch).

    Was kostet ein GEAK?

    Die Kosten für das Ausstellen eines GEAK hängen von dem Typ (Wohnhaus, Gewerbebau usw.), der Grösse und der Komplexität des Gebäudes ab. Bei einem Einfamilienhaus betragen sie in der Regel zwischen CHF 1’000 und CHF 2’000. Ein GEAK Plus ist aufgrund der zusätzlichen Variantenberechnungen teurer und kostet häufig zwischen CHF 2’000 und CHF 3’500.

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    Thermografie

    Thermografie bzw. Wärmebildtechnik ermöglicht es, Informationen über die Temperatur an allen Punkten eines bestimmten Objekts zu erhalten. Es handelt sich um ein kontaktloses Messverfahren der Wärmestrahlung im infraroten Bereich des elektromagnetischen Spektrums, wobei eine Infrarot- oder Wärmebildkamera eingesetzt wird. Das Verfahren wird unter anderem auch bei der Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden angewandt, da es eine genaue Erfassung selbst kleinster Temperaturunterschiede in Wänden und anderen Gebäudeteilen ermöglicht.

    Mit der Wärmebildkamera lässt sich herausfinden, wie gut ein Gebäude wärmegedämmt ist und wo sich eventuelle Wärmebrücken befinden.

    Mithilfe von Thermografie ist es nicht nur möglich, die Qualität der Wärmedämmung und der Abdichtung von Flachdächern zu überprüfen, sondern auch festzustellen, ob und wo sich Wärmebrücken, Wandfeuchte oder Lecks an Wasser- und Abwasserleitungen befinden. Diese Technologie ermöglicht es, Probleme zu erkennen, die mit blossem Auge nicht sichtbar sind.

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    Untersuchungen mit der Wärmebildkamera können beispielsweise vor dem Kauf einer Immobilie, während des Hausbaus oder bei der Sanierung eines Bestandsbaus durchgeführt werden. Überdies kann das Verfahren eingesetzt werden, um das Funktionieren von Elektrogeräten sowie Photovoltaikanlagen und Solarmodulen zu überprüfen.

    Wie viel kostet Thermografie? Die Kosten einer Untersuchung mit der Wärmebildkamera hängen vor allem von der Anzahl der Wärmebilder, aber auch von der Gebäudegrösse und dem Auftragnehmer ab. Die thermografische Untersuchung eines Einfamilienhauses kostet ab CHF 600. Bei sehr günstigen Offerten am unteren Ende der Preisspanne ist der Leistungsumfang gering und es wird meist nur eine Aussenthermografie ohne Innenthermografie durchgeführt. Um wirklich brauchbare Ergebnisse zu erhalten, sollten Sie also nicht nur auf den Preis achten.

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    Statik (Tragwerksplanung)

    Die Statik ist untrennbar mit der Architektur verbunden, da sie sich mit dem Tragwerk beschäftigt, das von grundlegender Bedeutung für die Standsicherheit eines jeden Bauwerks ist. Deshalb müssen Bauprojekte von der Vorstudie über den Entwurf bis zur Ausführungsplanung und Baukontrolle von Tragwerksplanern begleitet werden. So wird beispielsweise auch die Gründungsart in Zusammenarbeit zwischen dem Architekten und dem Statiker bestimmt.

    Die Entwürfe des Architekten müssen vom Statiker überprüft werden.

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    Statische Berechnungen stellen die Stabilität und Dauerhaftigkeit von Bauwerken sicher. In die Berechnungen müssen die Tragfähigkeit und das Setzungsverhalten des Baugrunds, das Eigengewicht des Gebäudes, die vorhergesehenen Wind- und Schneelasten (nach SIA-Normen), besondere Nutz- oder Erdbebenlasten sowie andere Faktoren einfliessen. Des Weiteren wirken Tragwerksplaner bei der Planung von Umbauten und Sanierungen sowie bei der Begutachtung von Bauschäden mit.

    Wie viel kostet die statische Berechnung für einen Neubau? Die Preisspanne reicht von CHF 3’000 bis CHF 6’000, bei anspruchsvollen Projekten können jedoch auch deutlich höhere Kosten entstehen.

    Suchen Sie einen Auftragnehmer für statische Berechnungen? Senden Sie eine Anfrage an passende und bewertete Statiker (Tragwerksplaner) in Ihrer Nähe - kostenlos und unverbindlich!

    Leistungsverzeichnis und Ausschreibungsdossier

    Zu den klassischen Leistungen von Architekten und Ziviltechnikern für Hochbau gehört auch die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (LV). Dieses ist nach Gewerken und Positionen gegliedert und listet alle Bauleistungen detailliert auf. Jede Position enthält genaue Angaben zu den Materialien, Mengen und Qualitäten, die ausgeführt werden müssen. Für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen wird üblicherweise der Normpositionenkatalog (NPK) verwendet. Dieser sorgt dafür, dass die Leistungen standardisiert beschrieben sind und die Offerten der Bauunternehmen direkt miteinander verglichen werden können.

    Das LV ermöglicht es dem Bauherrn, transparente und vergleichbare Offerten verschiedener Auftragnehmer zu erhalten. Später dient es auch als Vertrags- und Abrechnungsgrundlage, sodass Abweichungen von der vereinbarten Qualität oder Menge leichter festgestellt werden können.

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    Das Leistungsverzeichnis ist Teil des Ausschreibungsdossiers (auch bekannt als Ausschreibungsunterlagen oder Vergabeunterlagen). Das Ausschreibungsdossier ist das komplette Unterlagenpaket, das an Bauunternehmen verschickt wird, damit diese eine Offerte für eine ausgeschriebene Leistung oder ein Projekt erstellen können. Typischerweise sind im Ausschreibungsdossier folgende Unterlagen enthalten: Leistungsverzeichnis (LV) nach NPK, Pläne (z. B. Ausführungs- und Detailpläne), Baubeschrieb (mit allgemeinen Angaben zur Bauweise, Ausstattung, Energieeffizienz usw.), vertragliche Grundlagen (meist nach SIA-Normen), ggf. einen Terminplan oder besondere Ausführungsbedingungen.

    Teil des Ausschreibungsdossiers ist auch die Baubeschreibung, bei der es sich um eine eher allgemeine, textliche Darstellung des Bauprojekts handelt. Sie enthält Angaben wie Bauweise (Massiv- oder Holzbau), Fundamenttyp, Dämmung, technische Ausstattung, Standard der Materialien, Energiekonzept usw. Die Baubeschreibung dient vor allem zur grundsätzlichen Information des Bauherrn oder Käufers über das Bauprojekt. In der Immobilienpraxis (z. B. beim Verkauf von Eigentumswohnungen) wird die Baubeschreibung oft auch als Vermarktungsinstrument eingesetzt, da sie einen Überblick gibt, was im Objekt enthalten ist.

    Das Leistungsverzeichnis kann entweder vom Planer als Teil des Ausführungsplans oder von einem spezialisierten Anbieter für Leistungsverzeichnisse (LV) angefertigt werden. Ein Leistungsverzeichnis für ein Einfamilienhaus (ca. 140 m²) kostet ab etwa CHF 1’500, kann aber je nach Projektumfang auch mehrere Tausend Franken kosten. Häufig ist die Erstellung bereits im Architektenhonorar enthalten.

    Suchen Sie einen Auftragnehmer für das Erstellen eines Bauleistungsverzeichnisses? Senden Sie eine Anfrage an passende und bewertete Auftragnehmer in Ihrer Nähe - kostenlos und unverbindlich!

    Vermessung

    Bevor mit dem Bau des Hauses begonnen wird und noch bevor der Architekt die Pläne und relevanten Unterlagen erstellt, benötigen Sie einen Geodäten bzw. Geometer (patentierter Ingenieur-Geometer). Die Leistungen von Geometern umfassen ein breites Spektrum unterschiedlicher Tätigkeiten. Zu den wichtigsten Vermessungsleistungen beim Hausbau zählen die Grenzabsteckung und Grenzfeststellung, die Erstellung von amtlichen Situations- und Höhenplänen (für das Baugesuch vorgeschrieben), die Bauabsteckung und das Schnurgerüst sowie die Gebäudeaufnahme und Einmessung ins Grundbuch.

    Besonders wichtig ist der amtliche Situationsplan, der ein zwingender Bestandteil des Baugesuchs ist und von einem patentierten Ingenieur-Geometer erstellt wird.

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    Wie viel kosten Vermessungsleistungen? Die Kosten variieren je nach Region, Komplexität des Projekts und spezifischen Anforderungen. Ein Situations- und Höhenplan kostet je nach Grundstücksgrösse und Lage zwischen CHF 1’200 und CHF 2’500 und die Bauabsteckung kostet in der Regel zwischen CHF 800 und CHF 1’200.

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    Genehmigungsplanung

    Die Hausplanung setzt sich aus mehreren Phasen zusammen: Vorprojekt, Bauprojekt (Genehmigungsplanung) und Ausführungsplanung. Die Genehmigungsplanung dient dem Erwerb einer behördlichen Baubewilligung, für die ein Baugesuch benötigt wird, das auf Grundlage der Projektpläne erstellt wird.

    Im Rahmen der Genehmigungsplanung werden sämtliche für das Baubewilligungsverfahren erforderlichen Unterlagen erarbeitet und die gesamte Eingabe koordiniert. Da sich die Bauvorschriften und Verfahrensabläufe je nach Kanton und Gemeinde unterscheiden, muss die Genehmigungsplanung von einem Architekten mit genauen Kenntnissen der lokalen Baugesetze durchgeführt werden.

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    Trotz der Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen gibt es gewisse Unterlagen, die immer Teil eines Baugesuchs sind:

    • Baugesuchformular
    • Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Fassaden, Situationsplan, in mehrfacher Ausfertigung)
    • Baubeschreibung
    • aktueller Auszug aus dem Grundbuch
    • Katasterplan / Situationsplan (amtlicher Lageplan)
    • Nachweis von Parkplätzen (Stellplatznachweis)
    • Berechnungen zu Ausnützungsziffer, Geschossflächenziffer oder anderen Zonenvorschriften
    • Nachweis zum Gewässerschutz (z. B. Entwässerungskonzept, Kanalisationsplan)
    • statische Vorbemessung
    • Nachweis der Wärmedämmung bzw. GEAK-Nachweis (Energieausweis)
    • Gestaltungskonzept für die Umgebung (Aussenanlagen, Begrünung)

    Die Kosten für die Erstellung der Baugesuchsunterlagen hängen von Art und Komplexität des Bauvorhabens ab. Zusätzliche Leistungen wie geologische Gutachten oder spezielle Nachweise (Lärmschutz, Brandschutz usw.) können eine spürbare Kostenerhöhung nach sich ziehen. Die Ausarbeitung eines Baugesuchs für ein Einfamilienhaus durch ein Architekturbüro kostet in der Regel zwischen CHF 3’000 und CHF 10’000. Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, sollte der genaue Leistungsumfang im Vorfeld genau definiert werden.

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    Ausführungsplanung

    Nach Erhalt der Baubewilligung wird das genehmigte Bauprojekt zu einer baureifen Zeichnung aufgearbeitet, damit das Bauvorhaben umgesetzt werden kann. Dadurch entsteht der Ausführungsplan, der den ausführenden Firmen einen sicheren Ablauf und dem Baustellenleiter einen Überblick über die Baustelle ermöglichen soll.

    Die Ausführungsplanung ist die Basis für die Realisierung des Rohbaus und der Ausbauarbeiten.

    Bei der Ausarbeitung des SIA-konformen Ausführungsplans sind alle im Zuge der Bewilligung erteilten behördlichen Auflagen zu berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Detailfragen mit den beteiligten Fachleuten für Haustechnik, Statik und andere Fachgebiete abgeklärt werden. Die wichtigsten Informationen, die im Ausführungsplan enthalten sein müssen, sind folgende: Bemassungen und Koordinationsmasse, Angaben zu Tür- und Fenstergrössen, Durchbrüche in Wänden und Decken, Materialangaben und Oberflächenqualitäten, Detailpläne in grösserem Massstab (Treppenpläne, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitte usw.).

    Mit der Erstellung des Ausführungsplans ist die Hausplanung aber noch nicht abgeschlossen, denn nun kommt noch eine ganze Reihe von Fachplanern zum Zug: Basierend auf dem Ausführungsplan erstellt der Statiker Schalungspläne, der Versorgungstechnik-Planer trägt die Installationen ein (Heizung, Lüftung, Sanitär - HLS), der Elektroplaner stellt seine Stromkreise dar usw.

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    Auf der Baustelle dient der Ausführungsplan dann als zentrale Arbeitsgrundlage. Er verschafft dem Baustellenleiter einen umfassenden Überblick über die gesamte Baustelle, weshalb er oft auch als Ausführungsplan bezeichnet wird. Für die ausführenden Handwerker bildet der Plan die Grundlage für einen strukturierten und sicheren Bauablauf. Jedes Gewerk orientiert sich an den darin enthaltenen Vorgaben, um eine präzise Umsetzung zu gewährleisten. Die ausführenden Firmen erstellen mit der Hilfe des Ausführungsplans ihre eigenen Werkpläne, die vom Architekten bzw. Planer unter Beteiligung des Bauherrn auf Übereinstimmung mit der Gesamtplanung überprüft und ggf. korrigiert werden.

    Die Kosten für die Erstellung von Ausführungsplänen für ein Einfamilienhaus variieren je nach Grösse und Schwierigkeitsgrad des Projekts. Üblicherweise entfallen auf die Ausführungsplanung etwa 30 bis 35 % der gesamten Architektenhonorare (gemäss Empfehlungen des SIA). Bei einem Bauvorhaben mit Baukosten von rund CHF 200’000 betragen die Kosten für die Ausführungsplanung ca. CHF 6’000 bis CHF 9’000. Individuelle Designs oder besondere bauliche Anforderungen können den Planungsaufwand und damit die Kosten erhöhen.

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    Innenarchitektur

    Wenn Sie keine klare Vorstellung davon haben, wie die Innenräume Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung aussehen sollen, oder wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Ideen benötigen, können Sie einen Architekten oder Innenarchitekten beiziehen.

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    Innenarchitekten oder Innendesigner helfen Ihnen dabei, den verfügbaren Raum optimal zu nutzen, was besonders in kleinen Wohnungen wichtig ist. Durch eine wohlüberlegte Organisation des Innenraums erhalten Sie einen für die alltägliche Nutzung praktischen Wohnraum, in dem auch genügend Stauraum vorhanden ist. Die Experten stellen Ihnen die neuesten Trends im Innendesign vor und helfen Ihnen dabei, den passenden Stil zu finden und diesen in Ihrem Wohnraum umzusetzen. Ob Landhausstil, Industriestil, Old-Money-Stil, Dopamin-Dekor oder Boho-Stil - mit einem Innenarchitekten an Ihrer Seite können Sie Ihre Einrichtung harmonisch gestalten und ihr eine persönliche Note verleihen.

    Fachleute für Innendesign kennen auch unterschiedliche Tricks und Kniffe, wie Sie mit Farben und der Anordnung von Einrichtungsgegenständen einen Tunneleffekt in einem schmalen Raum vermeiden, einen gemütlichen Zelteffekt unter der Dachschräge schaffen oder Räume optisch niedriger, höher, breiter, grösser oder kleiner wirken lassen können.

    Und wie viel berechnen Innenarchitekten für ihre Leistungen? Die Honorare von Innenarchitekten können auf unterschiedliche Weise berechnet werden: pro Stunde, pro Quadratmeter oder pro Raum. Die Stundensätze betragen CHF 100 bis CHF 180, die Kosten pro Quadratmeter beginnen bei etwa CHF 40 und die Pauschalpreise für die Raumgestaltung liegen je nach Aufwand bei CHF 600 bis CHF 4’500 pro Raum.

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    Gartengestaltung

    Die Anlage und Pflege von öffentlichen und privaten Grünflächen wird als Garten- und Landschaftsbau (kurz GaLaBau) bezeichnet. Im privaten Bereich wird häufig der Begriff Gartengestaltung verwendet, mit dem nicht nur die Gestaltung des Gartens im engeren Sinne, sondern die Gestaltung der Hausumgebung bzw. des Grundstücks gemeint ist. Dazu gehören Grünflächen, befestigte Flächen, Pools und Wasserelemente, Beleuchtung, Beschattung sowie diverse andere Elemente wie Terrassen und Aussenküchen.

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    Ganzheitliche Gartenplanung beinhaltet Pläne für die Bepflanzung, Beleuchtung und andere Gartenelemente.

    Der Gartenarchitekt kann Ihnen dabei helfen, Ihren Garten in einem bestimmten Stil zu gestalten, beispielsweise als japanischen, französischen oder englischen Garten.

    Wie viel kostet die Gartengestaltung durch einen Gartenarchitekten? Die Kosten hängen von dem Projektumfang, der Grösse des Gartens und individuellen Anforderungen ab, wobei die Preisspanne von CHF 500 bis CHF 1’500 reicht. Bei sehr grossen Gärten kann die Planung auch teurer werden. Diese Kosten mögen hoch erscheinen, doch bedenken Sie, dass ein professioneller Gartenplan neben einem Bepflanzungs- und Beleuchtungsplan auch alle Anschlüsse und Auseinanderführungen für Entwässerung, Kanalisation, Schächte, Kanäle und dergleichen enthält.

    Suchen Sie einen Auftragnehmer für die Gartengestaltung? Senden Sie eine Anfrage an passende und bewertete Gartenarchitekten in Ihrer Nähe - kostenlos und unverbindlich!

    Autor: Daibau.ch Magazin

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    Ich würde anderen Kunden raten eben auch auf diese Plattform zu gehen, weil Ich damit sehr gute Erfahrungen gemacht habe und das eigentlich relativ schnell geht. Auch die Ausführung hat dann super geklappt.
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