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    Alles, was Sie vor dem Kauf einer Photovoltaikanlage wissen müssen

    Mit einer Photovoltaikanlage können Sie Ihre Stromkosten senken, mehr Unabhängigkeit vom Strommarkt erreichen (dies ist angesichts steigender Energiepreise besonders wichtig) und zugleich einen Beitrag zur Energiewende leisten. Wenn Sie eine Photovoltaikanlage für Ihr Eigenheim erwägen, haben Sie zweifellos viele gewichtige Fragen, die Sie beantwortet haben wollen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Ist eine PV-Anlage tatsächlich so lohnenswert, wie oft behauptet wird? Wie hoch sind die Anschaffungskosten? Wie viel Geld lässt sich durch die Erzeugung eigenen Solarstroms sparen? Ist es sinnvoll, die Anlage mit einem PV-Speicher zu verbinden? Ist Ihr Dach für die Montage von Solarmodulen geeignet? Wäre vielleicht sogar eine Smartflower die bessere Wahl? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Im vorliegenden Beitrag beantworten wir diese und weitere Fragen, um Ihnen die Entscheidung über die energetische Zukunft Ihres Haushalts zu erleichtern.
    Fachartikel 249
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    Wir haben 542 Auftragnehmer im Bereich Photovoltaik:

    Die Installation einer Photovoltaikanlage ist sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht sinnvoll. Insbesondere die hohen Energiepreise, die voraussichtlich auch weiter steigen werden, veranlassen immer mehr Menschen dazu, ernsthaft über energetische Unabhängigkeit nachzudenken. Hinzu kommt natürlich der ökologische Aspekt, denn Solarstrom ist sauberer Strom. Eine zusätzliche Anregung für die Installation einer Photovoltaikanlage (kurz PV-Anlage) entsteht durch die grosszügigen Förderungen von Bund und Kantonen. Obendrein kann man die Solarstromüberschüsse, die man nicht im eigenen Haushalt verbraucht, ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten. Lesen Sie im Folgenden, welche Möglichkeiten es bei dieser Technologie gibt und was es von der Entscheidung für eine Photovoltaikanlage zu bedenken gilt.

    1. Warum sich überhaupt für eine Photovoltaikanlage entscheiden?

    Eine Photovoltaikanlage amortisiert sich in der Regel nach 10 bis 15 Jahren (die Amortisationszeit hängt von der Höhe der Investitionskosten und ggf. der Förderung, der Solarstromausbeute sowie weiteren Faktoren ab). Danach haben Sie praktisch keine laufenden Stromkosten mehr und werden somit unabhängig von den Schwankungen des Strompreises. Die Stromerzeugung aus Solarenergie ist ein zentraler Baustein der Energiestrategie von Bund und Kantonen, weshalb sie mit unterschiedlichen Fördermöglichkeiten unterstützt wird. In Zeiten steigender Energiepreise lohnt es sich auch, für die Photovoltaikanlage einen Kredit aufzunehmen.

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    Die Investition in eine Photovoltaikanlage amortisiert sich nach ca. 10 bis 15 Jahren.

    2. Welche Arten von Photovoltaikanlagen gibt es?

    Grundsätzlich wird zwischen Photovoltaikanlagen mit und ohne Netzeinspeisung unterschieden (Netzanlagen und Inselanlagen). Daneben gibt es aber auch Hybrid-Anlagen.

    2.1 Netzanlagen

    Eine Netzanlage ist eine Photovoltaikanlage, die an das öffentliche Stromnetz gekoppelt ist. Netzanlagen speisen die im Haushalt nicht verbrauchten Stromüberschüsse ins Stromnetz ein und können bei Bedarf auch Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen. Für jede Kilowattstunde, die von Ihrer Anlage ins Stromnetz eingespeist wird, erhalten Sie eine Einspeisevergütung vom Stromabnehmer (mehr dazu untern).

    Durch die Netzeinspeisung werden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und der Ausstoss von CO₂ in die Atmosphäre reduziert. Viele Netzanlagen werden inzwischen mit einem Photovoltaikspeicher ausgestattet, aus dem sie nachts oder an sonnenarmen Tagen Strom beziehen. Im Falle eines Stromausfalls können herkömmliche Photovoltaikanlagen allerdings keinen Solarstrom liefern, da der Wechselrichter der Photovoltaikanlage nicht mehr mit Strom versorgt und somit abgeschaltet wird. Bei Stromausfall funktionieren nur Anlagen, die mit der Notstromfunktion nachgerüstet wurden.

    2.2 Inselanlagen

    Inselanlagen sind Photovoltaikanlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angebunden und damit energieautark sind. Anders als bei der Netzanlage ist bei der Inselanlage die Installation eines Stromspeichers praktisch unverzichtbar, da keine Photovoltaikanlage ununterbrochen Strom produziert. Inselanlagen finden in unterschiedlichen Bereichen Anwendung: Ferienhäuser, Caravaning, Elektrozäune, Solarstrassenbeleuchtung, als Unterstützung im Kommunikationssektor usw.

    2.3 Hybrid-Solaranlagen

    Hybrid-Solaranlagen sind in der Lage, Strom aus verschiedenen Quellen (Solarmodule, Stromspeicher oder öffentliches Netz) zu nutzen. An sonnenarmen Tagen und nachts greift die Photovoltaikanlage selbsttätig auf Strom aus dem Stromspeicher oder aus dem öffentlichen Netz zurück, während sie an sonnigen Tagen die Stromüberschüsse ins Netz einspeist.

    3. Photovoltaikanlage mit oder ohne PV-Speicher?

    Neue Photovoltaikanlagen werden immer häufiger mit einem Stromspeicher (PV-Speicher) verbunden, da diese Lösung einige grosse Vorteile bietet:

    • Da Photovoltaikanlagen zur Mittagszeit am produktivsten sind, der Strombedarf aber in den meisten Haushalten am Abend am grössten ist, muss der Strom zu dieser Tageszeit aus dem öffentlichen Netz kommen. Ein PV-Speicher schafft hier Abhilfe, indem er den Solarstrom in einer leistungsstarken Batterie speichert, damit er zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden kann. So überwinden Sie die Abhängigkeit von Tageszeit und Wetter und sparen sich die Kosten für den Netzstrom.
    • Im Falle eines Stromausfalls werden die wichtigsten Verbraucher im Haushalt (z. B. Heizungspumpe, Gefriertruhe und besonders sensible Geräte) weiterhin mit Strom versorgt, sofern die Photovoltaikanlage für den Notstrombetrieb geeignet ist (Wechselrichter und Batteriespeicher müssen notstromfähig sein).
    • Netzeinspeisung ist auch einem PV-Speicher möglich, sodass Sie die Einspeisevergütungen weiterhin beziehen können.
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    Es empfiehlt sich, die Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher zu verbinden.

    4. Wie und leistungsstark muss die Photovoltaikanlage sein?

    Die Grösse und Leistung der Photovoltaikanlage hängen von mehreren Faktoren ab: regionaler Energieertrag (jährliche Menge an Sonneneinstrahlung), individueller Jahresverbrauch, Einspeisevergütung, Modulauslegung bzw. Eigenschaften des Daches (Grösse, Ausrichtung, Neigung und Verschattung) sowie Art der Solarmodule (mono- oder polykristallin). Die Leistung von Photovoltaikanlagen wird in Kilowatt Peak (kWp) angegeben. Diese Masseinheit gibt die maximale Leistung einer Photovoltaikanlage unter Standardbedingungen an (pro kWp werden rund 1.000 kWh Strom erzeugt).

    Auf Einfamilienhäusern werden in der Regel Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 4 und 10 kWp installiert, die durchschnittliche Grösse der Anlagen liegt in der Schweiz bei 9.8 kWp. Der tatsächliche Stromertrag wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben und ist aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen und Witterungseinflüsse etwas geringer als die Nennleistung.

    Ihre Photovoltaikanlage sollte in erster Linie darauf ausgelegt sein, die Bedürfnisse Ihres Haushalts zu decken. Das wichtigste Kriterium beim Bestimmen der Grösse und Leistung Ihrer Photovoltaikanlage ist deshalb Ihr individuelles Verbraucherverhalten. Eine vierköpfige Familie verbraucht ungefähr 5’000 kWh Strom im Jahr, falls noch ein E-Auto und eine Wärmepumpe hinzukommen, steigert sich der Stromverbrauch auf 15’000 kWh. Diesen Bedarf sollte die Photovoltaikanlage decken können.

    Die Einspeisevergütung des örtlichen Elektrizitätswerkes ist zwar auch ein wichtiger Faktor, doch muss man bedenken, dass diese in vielen Fällen nicht so hoch ausfällt, dass sie als Anreiz für eine möglichst grosse und leistungsstarke Photovoltaikanlage taugen würde.

    5. Wo werden Photovoltaikanlagen üblicherweise montiert?

    Photovoltaikanlagen können an unterschiedlichen Stellen und auf unterschiedliche Weise montiert werden. Die wohl bekannteste Montageart ist die Aufdachmontage, bei der die Solarmodule mit Halterungen auf dem Dach befestigt werden. Die Aufdachmontage stellt die einfachste und preisgünstigste Variante zur Installation der Solarmodule dar. Auch die Flachdachmontage ist eine Form der Aufdachmontage, mit dem Vorteil, dass Ausrichtung und Neigungswinkel der Solarmodule frei gewählt werden können.

    Bei Neubauten und Sanierungen von Schrägdächern kommt als Alternative die Indachmontage infrage, bei der die Solarmodule anstelle von Dachziegeln in die Dachoberfläche eingelassen werden, sodass sie die eigentliche Funktion der Dachhaut übernehmen. Die Indachmontage ist zwar etwas teurer, dafür aber auch ästhetischer. Das Dach hat ein geringeres Gewicht und die Module sind mechanisch stabiler als bei der Aufdachmontage. Die Indachmontage ist jedoch nicht bei allen Dächern möglich und es besteht Überhitzungsgefahr (ab einer Betriebstemperatur von 30 °C sinkt die Leistung der Solarpanele).

    Insbesondere bei Bürogebäuden kann auch die Fassadenmontage interessant sein (Solarfassade). Der durch den suboptimalen Neigungswinkel geringere Ertrag wird dabei durch die grosse Fläche wieder ausgeglichen.

    Photovoltaikanlagen können aber nicht nur am Gebäude, sondern auch freistehend montiert werden. Bei der Freilandmontage können die Module in einer optimalen Position montiert werden, da weder die Ausrichtung noch die Neigung durch das Dach vorgegeben werden. Eine besonders effektive Form der Freilandmontage ist die Trackermontage, mit der nachgeführte Photovoltaikanlagen errichtet werden, die dem Lauf der Sonne folgen und dadurch eine optimale Solarstromausbeute garantieren (die Module können sich um die eigene Achse drehen und auch ihren Neigungswinkel verändern). Ganz besonders formschön ist die sog. Smartflower – eine Photovoltaikanlage in Form einer Blume, die sich ideal an die Sonnenbewegungen anpasst.

    Mit Montagebetrieben können Sie eine Vor-Ort-Besichtigung vereinbaren und sich zu den Montagemöglichkeiten auf Ihrem Gebäude bzw. Grundstück beraten lassen.

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    Die Aufdachmontage ist einfach und preisgünstig.

    6. Wie wirken sich die Lage des Gebäudes sowie die Neigung und Ausrichtung des Daches auf den Ertrag der Photovoltaikanlage aus?

    Der Ertrag einer Photovoltaikanlage ist am grössten, wenn die Sonne in einem Winkel von 90 Grad auf die Solarzellen scheint.

    Im Idealfall sollte das Dach nach Süden ausgerichtet sein und eine Neigung von ca. 30 bis 35 Grad aufweisen. Dies wäre die optimale Situation für die Sommerzeit, wenn die Anzahl der Sonnenstunden pro Tag und die Intensität der Besonnung an grössten sind. Am meisten Strom wird im Sommerhalbjahr (von April bis September) produziert (etwa 70 % des Jahresertrags). Da jedoch die meisten Dächer von Bestandsgebäuden nicht optimal ausgerichtet sind, ist vor der Entscheidung für eine Photovoltaikanlage zu berechnen, wie viel Solarstrom beim installierten Modulwirkungsgrad auf dem bestehenden Dach tatsächlich produziert werden kann.

    Aufschluss darüber, wie gut Ihr Dach für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet ist, gibt das Solarkataster des Bundesamts für Energie (BFE). Besuchen Sie einfach die Webseite des Katasters und klicken auf die betreffende Dachfläche, um Informationen zur Eignung zu erhalten (Top, Sehr gut, Gut, Mittel, Gering). Dabei werden die Quadratmeterzahl, die Ausrichtung und die Neigung der einzelnen Dachflächen berücksichtigt und Sie erhalten eine Schätzung des sommerlichen und winterlichen Stromertrags.

    7. Sind Photovoltaikanlagen überall in der Schweiz sinnvoll?

    Die Sonneneinstrahlung ist überall in der Schweiz für die Installation einer Photovoltaikanlage ausreichend. Die sonnigste Region der Schweiz ist natürlich das Tessin (die Sonnenstube der Schweiz), doch auch alle anderen Regionen sind für Photovoltaikanlagen geeignet. Es ist lediglich darauf zu achten, dass sich die Solarmodule nicht im Schatten hoher Berge, umliegender Gebäude oder grosser Bäume befinden.

    8. Wie gross muss die Dachfläche für eine Photovoltaikanlage sein?

    Wie gross die Modulfläche sein muss, hängt – ähnlich wie die erforderliche Leistung der Photovoltaikanlage – von mehreren Faktoren ab. Pro installiertem kWp wird eine Modulfläche von rund 6 bis 7 m² benötigt (bei Dünnschichtmodulen sind es ca. 10 m²). Dabei ist auch zu beachten, dass monokristalline Solarmodule einen deutlich höheren Wirkungsgrad haben als polykristalline Module. Um den gesamten Energiebedarf eines durchschnittlichen Haushalts zu decken, sollte die Photovoltaikanlage eine Modulfläche von mindestens 31 m² besitzen.

    Eine oft diskutierte Möglichkeit ist die Errichtung einer möglichst grossen Photovoltaikanlage (Stichwort „Dach voll machen“). Dieses Konzept stammt aus Deutschland, ist aber nicht ohne Weiteres auf die Schweiz übertragbar. Wenn man nämlich die ganze zur Verfügung stehende Dachfläche mit Solarmodulen belegen möchte, muss man die Module zwangsläufig auch an die Dachseiten anbringen, die weniger Sonneneinstrahlung abbekommen (Ost-, West- und sogar Nordseite). Dadurch sinkt die Solarstromausbeute pro Flächeneinheit bei gleichzeitiger Erhöhung der Anschaffungskosten. Infolgedessen verlängert sich die Amortisationsdauer auf bis zu 19 Jahre. Das Fördermodell in der Schweiz gleicht diese Rentabilitätssenkung nicht aus, weshalb eine Vollbelegung des Daches aus Sicht der Wirtschaftlichkeit nicht sinnvoll ist.

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    Wie gross die Modulfläche sein muss, hängt in erster Linie vom Stromverbrauch im Haushalt (kWh) ab.

    9. Welche Dacheindeckung und welche Dachformen sind für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet?

    Photovoltaikanlagen bzw. Solarmodule können auf allen Dacheindeckungen (Dachziegel, Blechdach, Bitumenschindeln, Reetdach usw.), unterschiedlichen Dachformen (Satteldach, Pultdach, Flachdach usw.) und Dachstuhlkonstruktionen (Holz, Stahl usw.) montiert werden. Allerdings sind manche Flachdächer, die anfangs nicht für die Montage einer Photovoltaikanlage vorgesehen waren, aufgrund ihrer Statik zum Tragen der Module nicht geeignet (Aufschluss über die Tragfähigkeit gibt eine statische Prüfung).

    10. Beeinflusst die Installation von Solarmodulen die Garantiezeit der Dacheindeckung?

    Das Dach wird durch die Installation einer Photovoltaikanlage nicht beschädigt, weshalb die Garantiezeit der Dacheindeckung nicht beeinträchtigt wird. Natürlich muss die Montage der Anlage von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden, der normalerweise auch für die Dichtheit des Daches an den Befestigungsstellen der Halterungen haftet.

    11. Muss vor der Installation einer Photovoltaikanlage die Dacheindeckung erneuert und/oder das Dach saniert werden?

    Ein Austausch der Dacheindeckung und/oder eine Dachsanierung sind nicht erforderlich. Bei älteren Eindeckungen bzw. Dächern ist dies aber auf jeden Fall sinnvoll, da die Photovoltaikanlage langfristig auf dem Dach verbleiben wird.

    12. Wie läuft die Installation einer Photovoltaikanlage ab?

    Anbieter von Photovoltaikanlagen montieren diese in der Regel „schlüsselfertig“, was bedeutet, dass sie sich um alles von der ersten Beratung bis zur Endmontage kümmern.

    7 Schritte zur eigenen Photovoltaikanlage:

    1. Besichtigung des Gebäudes durch den Fachbetrieb und Festlegung der Details
    2. Erstellung eines Angebots inkl. aller Details
    3. Bestätigung des Angebots
    4. Erstellung eines Genehmigungsantrags und ggf. eines Förderantrags (erfolgt im Regelfall durch den ausgewählten Fachbetrieb)
    5. Installation der Photovoltaikanlage
    6. Anschluss der Photovoltaikanlage durch den Stromnetzbetreiber
    7. Einführung des Betreibers in die Handhabung der Photovoltaikanlage durch den Fachbetrieb

    13. Wie viel kostet eine Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus?

    Da die Gesamtkosten für die Installation einer Photovoltaikanlage von mehreren Faktoren abhängen, kann es auf diese Frage keine pauschale Antwort geben. Die wichtigsten Kostenfaktoren sind die Flächengrösse, der Leistungsbedarf und die angewandte Technik. Grössere Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich kosteneffizienter. Bei einem Leistungsbereich von 5 bis 10 kWp (also die übliche Anlagengrösse für Einfamilienhäuser) muss man mit Kosten von CHF 2’500 pro kWp (Aufdachmontage) bzw. CHF 3’100 pro kWp (Indachmontage) rechnen. Eine 15 kWp grosse Anlage mit Aufdachmontage ist um etwa CHF 500 pro kWp günstiger. Stromspeicher kosten je nach Leistung und Hersteller zwischen CHF 9’300 und CHF 14’000 (ohne Einbau).

    Die laufenden Kosten einer Photovoltaikanlage sind ausgesprochen niedrig. Private Photovoltaikanlagen erfordern keine eigene Versicherung, sondern lediglich eine Meldung an die zuständige Gebäudeversicherung, damit sie gegen eine minimale Erhöhung der Versicherungsprämie gegen Schäden durch Hagel, Feuer, Schneedruck usw. versichert werden. Die jährlichen Wartungskosten liegen meist bei CHF 200 bis CHF 250.

    14. Welche Fördermöglichkeiten stehen für Photovoltaikanlagen zur Verfügung?

    Photovoltaikanlagen werden durch unterschiedliche Förderprogramme von Bund, Kantonen und einigen Gemeinden gefördert. Darin liegt auch einer der Gründe dafür, dass der Zubau von Photovoltaik in der Schweiz stetig zunimmt.

    14.1 Einmalvergütung durch den Bund

    Das Instrument des Bundes zur Förderung von Photovoltaikanlagen ist die Einmalvergütung (EIV). Dabei wird je nach Leistung und Art der Anlage zwischen mehreren Formen der Einmalvergütung unterschieden.

    Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)

    Als kleine Photovoltaikanlagen gelten Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 100 kW. Die KLEIV ist ein Leistungsbeitrag, der pro installiertem kW berechnet wird. Bei Anlagen mit einer Leistung von 2 bis 5 kW kommt noch ein Grundbeitrag hinzu. Insgesamt kann die KLEIV bis zu 30 % der Investitionskosten abdecken (bei allen Formen der Einmalvergütung wird der Beitrag nach den Kosten von Referenzanlagen berechnet). Freistehende und angebaute Photovoltaikanlagen (z. B. Aufdachmontage) werden nach dem gleichen Tarif gefördert, für integrierte Photovoltaikanlagen (z. B. Indachmontage) ist die KLEIV jedoch um etwa 10 % höher. Den Förderantrag können Sie erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage über das Kundenportal von Pronovo einreichen.

    Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)

    Die GREIV ist eine Förderung für alle Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mindestens 100 kW. Für die GREIV gelten die gleichen Bestimmungen wir für die KLEIV, mit einigen Unterschieden (es gibt z. B. keine Zuschüsse für integrierte Anlagen).

    Hohe Einmalzahlung (Hohe EIV)

    Die Hohe Einmalzahlung (Hohe EIV oder HEIV) ist ab 2023 erhältlich. Dabei handelt es sich um eine Förderung für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW. Dieser Leistungsbeitrag deckt bis zu 60 % der Investitionskosten ab. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW ist der Förderantrag nach erfolgreicher Inbetriebnahme zu stellen, für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW kann er auch vor der Inbetriebnahme gestellt werden. Ab einer Anlagenleistung von 150 kW wird die HEIV per Auktion vergeben. Darüber hinaus gibt es eine Einmalvergütung für grosse alpine Photovoltaikanlagen mit einer Jahresproduktion von mindestens 10 GWh und einer Winterproduktion von mindestens 500 kWh/kW (zwischen 1. Oktober und 31. März). Diese Alpine EIV deckt ebenfalls zu 60 % der Investitionskosten ab.

    Falls Sie eine Photovoltaikanlage ohne Eigenverbrauch erwägen, sollten Sie bedenken, dass beim Eigenverbrauch für den Erwerber keine Netzgebühren und Abgaben anfallen, weshalb selbst erzeugter Strom kostengünstiger ist als der aus dem Netz bezogene Strom. Zwecks Eigenverbrauchoptimierung gibt es auch die Möglichkeit zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).

    Boni

    Zusätzlich zur Einmalvergütung können Sie auch einen Neigungswinkelbonus und/oder einen Höhenbonus erhalten. Der Neigungswinkelbonus gilt für alle Photovoltaikanlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad. Für den Höhenbonus kommen jedoch nur freistehende oder an Infrastrukturen angebaute Anlagen auf mehr als 1500 m Seehöhe infrage, die ausserhalb von Bauzonen liegen und eine Leistung von mindestens 150 kW aufweisen. Beide Boni bestehen aus einem Leistungsbeitrag (Betrag pro installiertem kW), der zusätzlich zu dem der Einmalvergütung gezahlt wird (ausser bei der alpinen EIV). Der Höhenbonus ist für freistehende, angebaute und integrierte Photovoltaikanlagen gleich hoch, während der Neigungswinkelbonus für integrierte Photovoltaikanlagen höher ist.

    14.2 Kantonale und kommunale Förderungen

    Zusätzlich zur Förderung durch den Bund bieten auch die Kantone und einige Gemeinden Förderungen an. Ausserdem können Sie in fast allen Kantonen die Investitionskosten zu 100 % von den Steuern abziehen.

    15. Lassen sich die Solarstromüberschüsse verkaufen?

    Die Solarstromüberschüsse, die Sie in Ihrem Haushalt nicht verbrauchen, können Sie ins öffentliche Netz einspeisen und sie an einen Energieversorger verkaufen, wofür Sie vom Energieversorger eine Einspeisevergütung bzw. Rückspeisevergütung erhalten. Da es nach dem Energiegesetz den lokalen Energieversorgern frei steht, die Preise innerhalb des gesetzlichen Rahmens selbst zu gestalten, gibt es bei der Höhe der Einspeisevergütung erhebliche regionale Unterschiede. Zudem hängt der Tarif von der Leistung der Photovoltaikanlage und anderen Faktoren ab. Im Jahr 2023 variiert die Einspeisvergütung bei einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 kWp je nach Energieversorger zwischen 7 und 17.48 Rp pro kWh. Einige Unternehmen zahlen auch einen Bonus für den Herkunftsnachweis des Stroms (HKN). Der HKN beträgt zwischen 2 und 5.39 Rp pro kWh.

    Als Betreiber einer Photovoltaikanlage können Sie sich auch entscheiden, aus diesem Schema auszusteigen und in die Direktvermarktung einzusteigen. Das bedeutet, dass Sie den erzeugten Solarstrom nicht an den Verteilnetzbetreiber verkaufen, sondern Einzelverträge mit Energieversorgern oder Dienstleistern über die Stromabnahme abschliessen. In diesem Fall sind Sie selbst für die Vermarktung Ihres Solarstroms verantwortlich.

    16. Wie lang ist die Amortisationszeit für eine Photovoltaikanlage?

    Die Amortisationszeit hängt von den Anschaffungskosten, dem Ertrag bzw. der Einspeisvergütung und der Höhe der Förderung ab. Photovoltaikanlagen in Privathaushalten amortisieren sich meist nach 10 bis 15 Jahren, ihre Lebensdauer beträgt aber mindestens 30 Jahre. Bei einer hohen Einspeisevergütung kann sich die Amortisationszeit auf 7 Jahre verkürzen, bei einer ungünstigen Ausrichtung (d. h. geringe Solarstromausbeute pro Flächeneinheit) kann sie sich jedoch auf bis zu 19 Jahre verlängern.

    Die Amortisation lässt sich durch verschiedene Massnahmen, wie eine günstige Ausrichtung (am besten nach Süden), die Optimierung des Eigenverbrauchs (z. B. durch die Kombination mit einer Wärmepumpe, hohen Eigenverbrauch oder sogar ein Elektroauto) und regelmässige Wartung beschleunigen. Zudem sind dank des technologischen Fortschritts die Modulpreise am Sinken, was auf eine Verkürzung der Amortisationszeit hoffen lässt.

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    Den Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage können Sie bequem per App überwachen.

    17. Wartung der Photovoltaikanlage

    Eine Photovoltaikanlage bedarf keiner besonderen Wartung. Etwa alle 2 Jahre sollte eine Überprüfung der Anlage durchgeführt werden und die Module sollten alle 3 bis 4 Jahre gereinigt werden. Im Falle langer Trockenperioden sowie an Standorten, wo viel Staub aufgewirbelt wird, kann die Reinigung auch häufiger erfolgen. Es empfiehlt sich, einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abzuschliessen. Wenn die Module leicht zugänglich sind (insbesondere bei Freilandmontage), können Sie die Reinigung auch selber vornehmen (jedoch keinesfalls mit einem Hockdruckreiniger!).

    Den Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage können Sie bequem per App überwachen. So erhalten Sie in wenigen Sekunden Informationen über den Betrieb aller Komponenten der Anlage und können bei eventuellen Störungen sofort reagieren. Sie erhalten Daten zur aktuellen Leistung der Photovoltaikanlage, zur Menge des produzierten Solarstroms (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahres- und Gesamtproduktion) sowie Daten zum Betrieb einzelner Module.

    18. Gewährleistung, Garantie und Versicherung der Photovoltaikanlage

    Hersteller unterschiedlicher Komponenten für Photovoltaikanlagen bieten zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungsfrist freiwillige Garantien an. Modulhersteller bieten 5 bis 15 Jahre Produktgarantie und 25 bis 30 Jahre Leistungsgarantie. Hersteller von Wechselrichtern bieten meistens Garantiezeiten von 5 Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf 10 bis 20 Jahre. Ungeachtet der Garantiebedingungen sollten Sie Ihre Gebäudeversicherung auch auf die Photovoltaikanlage erweitern, um diese gegen Schäden durch extreme Wetterbedingungen (Sturm, Hagel, Feuer, Schneedruck usw.) zu versichern. Sowohl bei der Garantie als auch bei der Versicherung sollten Sie immer auf das berüchtigte „Kleingedruckte“ achten.

    Fachartikel 249
    Autor: Daibau.ch Magazin

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