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    Baugrubenaushub: das sollten Häuslebauer wissen

    Bei der Planung Ihres neuen Eigenheims können Sie sich entweder für ein unterkellertes oder ein nicht unterkellertes Gebäude entscheiden. Den entscheidenden Einfluss auf die Entscheidung hat häufig der Kostenfaktor, da ein unterkellertes Gebäude eine grosse Baugrube voraussetzt. Baugrubenaushub ist sehr viel mehr als nur das Ausbaggern einer tiefen und breiten Grube. Zu beachten sind unterschiedliche Faktoren wie die Grösse des Arbeitsraums oder die Baugrubensicherung. Hinzu kommt der Aushub für Fundamente und Künetten. Im Vorfeld muss eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden, denn es kann durchaus sein, dass die Bodenbeschaffenheit für eine Unterkellerung ungünstig ist.
    Fachartikel 428
    baugrube baugrubenaushub
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    1. Baugrunduntersuchung

    Bevor man einen Baugrubenaushub in Angriff nimmt, muss man die Gefahren kennen und wissen, welche Kosten auf einen zukommen. Unvorhergesehene Arbeiten, wie das Abtragen von felsigem Untergrund, verschiedene Massnahmen bei ungünstigen Grundwasserverhältnissen und gering tragfähigem Boden, oder die Beseitigung von Schadstoffen bzw. Altlasten im Untergrund, können schnell signifikante Mehrkosten verursachen, die kann den Bau des Eigenheims stark verteuern. Bau-Werkverträge in der Schweiz werden in der Regel mit der Norm SIA 118 als allgemeiner Vertragsbedingung abgeschlossen. Diese Norm nimmt Bauherrn in die Pflicht, selber die örtlichen Gegebenheiten abzuklären und das Ergebnis dieser Abklärungen in den Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich festzuhalten. Das bedeutet, dass der Bauherr selbst das Baugrundrisiko trägt – ausser, wenn dieses Risiko im Vertrag ausdrücklich auf den Unternehmer überwälzt wird. Auf jeden Fall sollte zur Vermeidung von Komplikationen im Vorfeld eine Baugrunduntersuchung durchgeführt werden. Das daraus resultierende Baugrundgutachten (umgangssprachlich auch Bodengutachten genannt, jedoch nicht zu verwechseln mit dem Bodengutachten in der Landwirtschaft und im Gartenbau) gibt Planungssicherheit und wird manchmal auch von den Behörden oder vom Architekten für weitere Planungsschritte verlangt.

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    Die Baugrube wird entweder für einen Keller oder für eine Fundamentplatte benötigt.

    2. Baugrundverbesserung

    Falls durch die Baugrunduntersuchung festgestellt wurde, dass der Baugrund nicht die nötigen Eigenschaften besitzt, um die Last des Bauwerkes aufzunehmen, muss die Bodenqualität erhöht werden. Dies ist immer häufiger der Fall, weil aufgrund steigender Grundstückspreise auch Baugrund von schlechterer Qualität bebaut wird. Um die Standsicherheit zu verbessern und das Ausmass von Setzungen zu vermindern, können unterschiedliche Massnahmen ergriffen werden, die in den Kategorien Bodenaustausch, Bodenverdichtung und Bodenverfestigung zusammengefasst werden.

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    Baugruben sind nicht nur beim Hausbau erforderlich: Auch beim Poolbau müssen mehrere Dutzend Kubikmeter Erde ausgehoben werden.

    3. Baugrubenaushub

    Der Baugrubenaushub wird normalerweise mit Baggern, Mini-Baggern, Radladern und Laderaupen bis zum festgelegten Planum (Baugrubensohle) vorgenommen.

    3.1 Humusaushub

    Bevor der eigentliche Baugrubenaushub erfolgen kann, ist ein Humusaushub erforderlich. Dabei wird der Mutterboden (Humus) abgetragen und gesondert auf dem Gelände zwischengelagert. Er wird später zur Hinterfüllung und Geländemodellierung wiederverwendet, weil er sehr fruchtbar ist und eine schnelle Begrünung des Grundstücks ermöglicht. Dies ist nicht nur aus Gründen der Arbeits- und Kosteneffizienz sinnvoll, sondern auch in etlichen Bebauungsplänen ausdrücklich vorgeschrieben.

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    Der Baugrubenaushub erfolgt mit Baggern, Mini-Baggern, Radladern und Laderaupen.

    3.2 Arbeitsraum

    Beim Baugrubenaushub ist zu beachten, dass zu den Massen des Bauwerks noch ein umlaufender Arbeitsraum und die erforderliche Böschung hinzukommen. Der Arbeitsraum ist in der Regel 70 bis 100 cm breit. Wenn aufwendige Arbeiten an der Gebäudeaussenwand geplant sind (etwa das Anbringen einer Bitumendickbeschichtung), sollte der Arbeitsraum 100 bis 150 cm breit sein.

    3.3 Baugrubensohle

    Die Baugrubensohle (auch Planum, Erdplanum, Unterbauplanum oder Untergrundplanum genannt) bildet als unterer Abschluss der Baugrube die Gründungsebene für das zu errichtende Bauwerk. Sie muss gewisse Anforderungen hinsichtlich Ebenheit und Tragfähigkeit erfüllen und ausreichende Sicherheit gegenüber Grundbruch oder Sohlaufbruch bieten. Es ist auch darauf zu achten, dass sie nicht durchnässt oder aufgelockert wird. Falls die Baugrubensohle niedriger liegt als der Grundwasserspiegel (Grundwasserstand), muss das Grundwasser mithilfe einer sog. Wasserhaltung (Wasserhaltungsanlage) oder dem Betonieren der Baugrubensohle in Form einer abdichtenden Betonplatte aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) abgesenkt werden.

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    Nach dem Ausheben der Baugrube wird der Untergrund für die Fundamente vorbereitet.

    3.4 Baugrubensicherung

    Um den Einsturz der Baugrubenwände zu verhindern, muss die Grube entsprechend gesichert werden. Je nach Zusammensetzung des Erdreichs (Sand, nackter Fels usw.) und den Platzverhältnissen wird entweder eine geböschte Baugrube oder ein Baugrubenverbau angelegt.

    Bei günstigen Platzverhältnissen wird eine geböschte Baugrube ausgeführt, indem die Seitenflächen der Baugrube zu einer Böschung angeschrägt werden. Im günstigsten Fall (wenn die Baugrube nicht tief ist und nicht mit dem Einlaufen grösserer Mengen Hang- oder Oberflächenwasser zu rechnen ist) ist keine weitere Sicherung notwendig. Der Böschungswinkel ergibt sich aus den Boden- und Wasserverhältnissen. Bei hohen Baugrubenböschungen ist eine Abtreppung durch Bermen anzulegen. Um ein Abrutschen der Böschungskante zu verhindern, ist oberhalb der Böschung ist ein mindestens 60 cm breiter Streifen von Baustoffen, Aushubmaterial und anderen Lasten freizuhalten.

    Falls aufgrund beengter Platzverhältnisse (z. B. in Baulücken) oder ungünstiger Boden- und Wasserverhältnisse keine Böschung angelegt werden kann, wird ein Baugrubenverbau ausgeführt. Dieser verhindert nicht nur den Einsturz der Grubenwände durch nachrutschendes Erdreich oder eindringendes Wasser, sondern auch die Senkung benachbarter Flächen. Der Baugrubenverbau kann mit verschiedenen Sicherungsmethoden ausgeführt werden: Spundwand, Schlitzwand, Bohrpfahlwand, Spritzbeton-Nagelwand, Trägerbohlwand (z. B. als Berliner Verbau) usw. Welche Methode zum Einsatz kommt, hängt von der individuellen Situation ab. So kommen beispielsweise bei setzungsempfindlichem Umfeld verformungsarme Verbauarten wie Bohrpfahlwände und Schlitzwände zum Einsatz.

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    Neben der eigentlichen Baugrube werden auch Künetten und Gräben für verschiedene Leitungen (Wasser, Kanalisation, Gas, Telefon usw.) benötigt.

    3.5 Künettenaushub

    Die Baugrube wird entweder für eine Bodenplatte oder für einen Keller benötigt. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass auch Künetten und Gräben für Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich sind. Die Künettenbreite wird mit Hinblick auf den Durchmesser der Leitung, die Arbeitsraumbreite und die Aushubtiefe bestimmt. Eine ausreichende Aushubtiefe ist wichtig, damit die Leitungen vor mechanischen Belastungen von der Oberfläche geschützt sind. Bei grossen Aushubtiefen ist eine Sicherung (Pölzung) erforderlich, damit die Künettenwände nicht einstürzen.

    4. Was kommt nach dem Ausheben der Baugrube?

    Nach dem Ausheben der Baugrube wird der Untergrund für die Fundamente vorbereitet, was in der Regel durch das Aufschütten einer etwa 50 cm starken Geröllschicht geschieht. Die Geröllschicht dient als Drainage und verhindert Wasserstau an den Fundamenten. Nach Errichtung des Kellergeschosses oder dem Giessen der Fundamentplatte folgt das Verfüllen der Baugrube. Hierbei sind vor allem in den Bereichen, die später befestigt sein sollen (z. B. Zufahrten, Fusswege oder Stellplätze) Massnahmen gegen Setzungsprozesse durch Witterungseinflüsse wichtig. Auch der Humus wird jetzt um das Haus verteilt. Der restliche Erdaushub wird fachgerecht entsorgt bzw. zu einer Deponie abgefahren.

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    Der Erdaushub muss auf einer Deponie entsorgt werden.
    Fachartikel 428
    Autor: Daibau.ch Magazin

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