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    Moderne Treppen und Treppenelemente

    Treppen und die dazugehörigen Treppenelemente wie Podeste oder Geländer sind längst keine rein funktionalen Elemente mehr, sondern wichtige Bestandteile der Innenraumgestaltung. Deshalb werden Treppenhäuser auch nicht mehr in einem abgelegenen Gebäudeteil versteckt, wie das in einigen älteren Wohnblocks der Fall ist. Insbesondere in modern gestalteten Wohnräumen mit offenem Grundriss verläuft die Treppe nicht mehr im Flur, sondern direkt im Wohnzimmer oder sogar in der Küche. Heute werden Treppen auch sehr effizient genutzt, etwa indem der Raum unter den Treppenstufen als Stauraum genutzt wird.
    Fachartikel 339
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    1. Treppengestaltung

    1.1 Was ist bei der Treppengestaltung zu beachten?

    Treppen müssen in erster Linie funktional sein, was bedeutet, dass sie bequemes und sicheres Treppensteigen ermöglichen müssen. Aus diesem Grund hält man sich bei der Planung der Treppenmasse an den Grundsatz, dass die Mindesttiefe der Trittstufen der Länge des gesamten Fusses entsprechen sollte. Die ideale Tiefe der Trittstufen (Auftrittstiefe) liegt bei etwa 29 cm und die Höhe der Treppenstufen (Stufenhöhe) sollte etwa 17 cm betragen. Das Verhältnis 17 : 29 gilt als ideales Steigungsverhältnis (Verhältnis von Stufenhöhe zu Auftrittstiefe) für Treppenstufen. Zudem sollten alle Treppen im gleichen Gebäude das gleiche Steigungsverhältnis aufweisen.

    Für komfortables und sicheres Begehen der Treppe sollten die Trittstufen auf ganzer Breite gleich tief sein. Aus diesem Grund werden weniger praktische Treppengrundrisse, wie etwa Wendel- und Spindeltreppen, nach Möglichkeit vermieden (ausser dort, wo die räumlichen Verhältnisse einen solchen Treppengrundriss nahelegen). Auch dem Material, aus dem die tragende Konstruktion und die Verkleidung der Treppe hergestellt werden, fällt eine wichtige Rolle zu. Genaueres zu den Abmessungen und Materialien erfahren Sie in den kommenden Beiträgen.

    1.2 Wie werden moderne Treppen gestaltet?

    Wie bei allen anderen Elementen des Interieurs sind auch bei Innentreppen die gestalterischen Trends allmählichen Veränderungen im Laufe der Zeit unterworfen. Bei moderne Treppen geht der Trend zur Entmaterialisierung des Treppenvolumens und zu sog. offenen Treppen. Ein gutes Beispiel dafür ist die steigende Beliebtheit der Kragarmtreppe, bei der lediglich die Stufen aus der Wand herausragen. Der zweite Ansatz zur Gestaltung moderner Treppen ist das multifunktionale Design, bei dem versucht wird, so viele Funktionen wie möglich in der Treppe zu vereinen (z. B. Stauraum oder Bücherregale) und sie dadurch noch ausdrucksstärker zu machen. Es ist zu beachten, dass Treppen sehr viel Platz im Wohnraum einnehmen, weshalb es umso erstrebenswerter ist, möglichst viele Funktionen in der Treppe zu vereinen.

    treppe-stauraum.jpg
    Im modernen Gestaltungsansatz liegt der Schwerpunkt auf multifunktionalem Treppendesign, z. B. Treppe mit Stauraum.

    2. Treppenlauf

    Ein Treppenlauf ist eine ununterbrochene, aus mindestens drei Stufen bestehende Abfolge von Stufen. Je nach Anzahl der Treppenläufe wird zwischen ein-, zwei- und mehrläufigen Treppen unterschieden. Einläufige Treppen verlaufen in einer Linie von einem Geschoss ins nächste, bei zwei- und mehrläufigen Treppen sind die einzelnen Treppenläufe durch Treppenabsätze (Zwischenpodeste) voneinander getrennt. Für die Anordnung der einzelnen Treppenläufe gibt es zwei grundlegende Möglichkeiten: ohne Richtungswechsel und mit Richtungswechsel (U-Treppe, E-Treppe, T-Treppe usw.).

    Nach 15 bis höchstens 18 Stufen sollte der Treppenlauf durch ein Zwischenpodest unterbrochen werden. Auch bei Richtungsänderungen sollten Zwischenpodeste eingeplant werden. Das gerade Podest soll dabei so lang sein, dass es dem Schrittmass der vorherigen Treppensteigung entspricht.

    Für sicheres Begehen der Treppe muss über den Treppen auch genügend Freiraum vorhanden sein. Die lichte Treppenlaufbreite hängt in erster Linie vom Gebäudetyp (Einfamilienhaus, öffentliches Gebäude usw.) ab, anhand dessen die ungefähre Anzahl der Treppennutzer ermittelt wird. Je grösser die Anzahl der Benutzer, desto grösser ist die erforderliche Treppenbreite. Haupttreppen in Wohnungen sollten mindestens 90 cm breit sein, Nebentreppen mindestens 60 cm. In der Regel sind Treppen in Einfamilienhäusern 90 bis 110 cm breit.

    De Steigung der Treppe spielt ebenfalls eine wichtige Rolle: Je flacher der Winkel, desto bequemer und sicherer ist eine Treppe. Für komfortables Begehen der Treppe sollte der Neigungswinkel an die 30° betragen. Bei Treppen in Wohnhäusern sollte der Neigungswinkel nicht mehr als 41° betragen.

    3. Treppenabsatz – Podest

    Der Treppenabsatz bzw. Zwischenpodest ist eine ebene Fläche zwischen zwei Treppenläufen. Das Podest am Anfang oder Ende eines Treppenlaufes wird Treppenpodest genannt. Ein Zwischenpodest unterteilt die Treppe in kleinere Segmente, um ihre Nutzung bequemer zu machen, mehr Sicherheit bei Stürzen zu gewährleisten und Änderungen der Laufrichtung bei gradläufigen Treppen zu ermöglichen. Deshalb ist das Podest vor allem bei mehrläufigen Treppen mit Richtungswechsel ein wichtiges Treppenelement, bei einläufigen Treppen muss er – wie oben erwähnt – vor allem bei langen Treppen mit vielen Treppenstufen eingebaut werden. In Einfamilienhäusern sollte die Tiefe des Zwischenpodestes mindestens 90 cm, in öffentlichen Gebäuden mindestens 120 cm betragen. In der Regel entspricht die Podesttiefe bei Innentreppen der lichten Treppenbreite.

    4. Treppengeländer und Handlauf

    4.1 Handlauf

    Das letzte Element einer Treppe ist das Geländer, das in erster Linie ausreichende Sicherheit gewährleisten und beim Gehen als Stütze für die Treppennutzer dienen soll. Wird die Treppe direkt an der Wand platziert, kann an der Wand ein schlichter Handlauf montiert werden. Auch die meisten Treppengeländer besitzen einen Handlauf als Abschluss. Der Handlauf soll angenehm anzufassen sein und so gestaltet sein, dass er sich gut greifen lässt (z. B. rohrförmig). Für bessere Rutschfestigkeit werden manchmal Noppen auf dem Handlauf angebracht. Handläufe sind bei Treppen mit mehr als 5 Tritten anzubringen. Wenn die Treppe von behinderten und gebrechlichen Personen benutzt wird, ist bereits bei 2 Tritten ein Handlauf erforderlich.

    4.2 Geländer

    Die Ausführung von Geländern wird durch die Norm SIA 358 geregelt. Diese Norm besagt, dass bei Hochbauten wie Wohnhäusern sowie Sport-, Freizeit-, Schul- oder Verwaltungsgebäuden ab einer Absturzhöhe von einem Meter ein mindestens 100 Zentimeter hohes Geländer (in einzelnen Fällen 110 Zentimeter) anzubringen ist. In Bauten mit unbeaufsichtigten Kindern ist das Beklettern von Geländern und Brüstungen zu erschweren. Deshalb sind Geländer mit horizontalen Streben in solchen Gebäuden verboten, da sie die Kinder zum Hochklettern animieren. Darüber hinaus darf bis zu einer Höhe von 75 cm keine Öffnung mit einem Durchmesser von mehr als 12 cm vorhanden sein.

    Fachartikel 339
    Autor: Daibau.ch Magazin

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